Hallo liebes Forum, ich bräuchte Eure Hilfe zum Zwangsversteigerungsverfahren.
Der Verkehrswert der Eigentumswohnung wurde auf ca. € 40.000,00 festgesetzt. Im zweiten Versteigerungstermin wurde ein Meistgebot von € 6.000,00 abgegeben. Nun stellt der Schuldner/Eigentümer einen Vollstreckungsschutzantrag mit der Begründung, es handle sich um Vermögensverschleuderung. Was passiert, wenn der Zuschlag versagt wird? Viele Grüße haribo
Vollstreckungsschutzantrag Versteigerung
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Hallo,
wenn der Zuschlagsversagungsbeschluss rechtskräftig wird, wird ein neuer Versteigerungstermin bestimmt.
S. Geiselmann
wenn der Zuschlagsversagungsbeschluss rechtskräftig wird, wird ein neuer Versteigerungstermin bestimmt.
S. Geiselmann