Vorpfändung Arbeitseinkommen

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Mel0304
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#1

03.03.2016, 15:28

Hallo Ihr Lieben,

was haltet ihr von einem VZV ins Arbeitseinkommen? Soll ich heute eins beantragen oder doch lieber direkt den PfÜb?

Bin mir da ziemlich unsicher, da ich den PfÜb auch heute beantragen könnte und somit ja auch Kosten spare.....

Was spricht eurer Meinung nach für ein VZV?



:thx :thx :thx :thx :thx :thx
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Anahid
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#2

03.03.2016, 15:29

Ich schicke ein VZV nur dann raus, wenn damit zu rechnen ist, dass bald die Gehälter ausgezahlt werden. Wenn ich eine Pfändung, so wie Du jetzt, am Anfang eines Monats beantrage, mache ich das nicht.
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Liesel
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#3

03.03.2016, 15:30

Durch ein VZV werden die bis zur Zustellung des PfÜB fälligen pfändbaren Beträge "geblockt". Frist zur Zustellung des PfÜB beachten.
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#4

03.03.2016, 15:31

Anahid hat geschrieben:Ich schicke ein VZV nur dann raus, wenn damit zu rechnen ist, dass bald die Gehälter ausgezahlt werden. Wenn ich eine Pfändung, so wie Du jetzt, am Anfang eines Monats beantrage, mache ich das nicht.

Genau so sehe ich das eigentlich auch
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#5

03.03.2016, 15:31

Anahid hat geschrieben:Ich schicke ein VZV nur dann raus, wenn damit zu rechnen ist, dass bald die Gehälter ausgezahlt werden. Wenn ich eine Pfändung, so wie Du jetzt, am Anfang eines Monats beantrage, mache ich das nicht.
Viele Firmen zahlen den Lohn am 15. d. M. Daher könnte sich ein VZV schon lohnen.
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#6

03.03.2016, 15:32

Liesel hat geschrieben:Durch ein VZV werden die bis zur Zustellung des PfÜB fälligen pfändbaren Beträge "geblockt". Frist zur Zustellung des PfÜB beachten.

Da wir Anfang des Monats haben und man davon ausgehen kann, dass die Gehälter schon raus sind - trotzdem ein VZV?
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#7

03.03.2016, 15:34

Ich halte es so: Wenn - wie heute am 3. Werktag - die Auszahlung des Lohns i. d. R. bereits erfolgt ist, spare ich mir die Vorpfändung im Kosteninteresse. Am Monatsende sieht es natürlich anders aus und auch bei einigen Handwerksbetrieben (z. B. Dachdeckern) kann es Sinn machen, nicht nur zum Monatsende hin den PfÜB mit einem VZV zu kombinieren, weil dort der Lohn auch gerne in zwei Teilen ausgezahlt wird (Monatsanfang/-ende und zum 15.).
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