Vorgehen gegen Kostenvorschussnote GV

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Hühnerhaufen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2368
Registriert: 27.02.2014, 14:14
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

26.02.2016, 08:17

Hallo Ihr Lieben,

was es kostet es, gegen die Vorschussforderung vom GV vorzugehen. Ich meine nach §5 GvKostG ist dagegen die Erinnerung zulässig. Wegen der Kosten wird da auf § 66 GKG verwiesen, der sagt für das Verfahren fallen keine Kosten an. Ist das richtig, fallen im Erinnerungsverfahren keine Kosten an? Auch nicht wenn man verliert?

Danke für Eure Hilfe
Hühnerhaufen
c-g15
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 19.08.2007, 18:55
Beruf: geprüfte Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Brandenburg

#2

26.02.2016, 08:44

Das ist richtig. Für das Erinnerungsverfahren fallen keine Kosten an.
Tatjana H.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 961
Registriert: 15.07.2015, 09:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#3

26.02.2016, 08:45

Morgen :)

ich würde das so verstehen, dass zwar keine Gerichtskosten anfallen aber die Kosten beim RA auf jeden Fall.
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Hühnerhaufen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2368
Registriert: 27.02.2014, 14:14
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

26.02.2016, 09:18

Vielen Dank!
c-g15
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 19.08.2007, 18:55
Beruf: geprüfte Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Brandenburg

#5

26.02.2016, 10:51

Welche Rechtsanwaltskosten würdest du denn hier in Ansatz bringen? Ich denke, wenn hier ein ZV-Auftrag erteilt worden ist, wonach es sich hier anhört, gehört das Erinnerungsverfahren mit zu dieser Tätigkeit und wird nicht gesondert abgerechnet (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 RVG).
Tatjana H.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 961
Registriert: 15.07.2015, 09:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#6

26.02.2016, 11:23

:)

Da hast du natürlich Recht, allerdings hätte es ja auch sein können, dass der Mandant selber die Vollstreckung beantragt hat und dann mit den Kosten des GV nicht einverstanden war.

Aber ich bin ehrlich ... ich hatte so einen Fall, dass jemand die Vollstreckung selbst einleitet nur ein Mal.
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
c-g15
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 46
Registriert: 19.08.2007, 18:55
Beruf: geprüfte Rechtsfachwirtin
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Brandenburg

#7

26.02.2016, 11:51

;)
nesti76
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 22.02.2013, 10:11
Beruf: Angestellte beim OGV
Software: Andere
Wohnort: Dresden

#8

01.03.2016, 13:28

warum möchtest du gegen eine Kostenvorschussnote des GV vorgehen? gegen die Rechnungstellung an sich oder die höhe ? mal rein interessehalber
Hühnerhaufen
Foreno-Inventar
Beiträge: 2368
Registriert: 27.02.2014, 14:14
Beruf: RA-Fachangestellte

#9

01.03.2016, 14:24

Naja, bei € 100.000,00 Vorschuss dürfte man eigentlich mal nachfragen dürfen, wie diese begründet werden. Wir wollten eine Aufstellung darüber haben, wie sich dieser Betrag ungefähr zusammensetzt (auch für den Mandanten). Dies wurde nicht getan bzw. nur sehr allgemein gehalten, dass dieser halt gebraucht wird für alle Eventualitäten.

Gruß Hühnerhaufen
Tatjana H.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 961
Registriert: 15.07.2015, 09:18
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: ReNoStar

#10

01.03.2016, 14:34

Hühnerhaufen hat geschrieben:Naja, bei € 100.000,00 Vorschuss dürfte man eigentlich mal nachfragen dürfen, wie diese begründet werden. Wir wollten eine Aufstellung darüber haben, wie sich dieser Betrag ungefähr zusammensetzt (auch für den Mandanten). Dies wurde nicht getan bzw. nur sehr allgemein gehalten, dass dieser halt gebraucht wird für alle Eventualitäten.

Gruß Hühnerhaufen
:augenreib :augenreib :augenreib

ich schnall ab..... was wolltet ihr denn vollstrecken???? Ne Segeljacht??
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

Es ist unmöglich jemanden etwas beizubringen, von dem er glaubt, das er es schon weiß.

Manieren machen uns zu Menschen

Ich bin der Meister meines Los.
Ich bin der Captain meiner Seel.


Flauschig? Am Ar..... Ich würde dich mit einer Schaufel bürsten :haue
Antworten