Hallo zusammen,
ich habe ein ganz dringendes Problem, welches ich bis morgen lösen muss. Folgender Sachverhalt:
Wir haben ein VU gegen den jetztigen Schuldner erwirkt. Zunächst wurde gepfübt - mit Erfolg. Dann verlief die Sache im Wege der mobiliaren Vollstreckung sehr schleppend bis gar nicht. Der Schuldner hat sich mittlerweile nach England abgesetzt. Nun haben wir endlich - nach ständigem Hin und Her mit der zuständigen Gerichtsvollziehierung und nach einem Erinnerungsverfahren - die Drittauskunft über etwaige Konten erhalten. Nun ergibt sich aus dieser Auskunft, dass der Schuldner Gesellschafter einer GbR ist und Verfügungsberechtigter des in der Auskunft aufgeführten Kontos.
Da wir keinen auf die GbR lautenden Titel haben, kann auch gegen die GbR nicht vollstreckt werden. Soweit ich mich bisher aber belesen habe, kann ich den Gellschaftsanteil des Schuldners pfänden. Ich weiß nur leider überhaupt nicht wie. Ein PfüB muss gemacht werden, das weiß ich nun auch. Auch dass es unter "G Sonstige Ansprüche" im PfüB das Kreuzchen gesetzt werden muss. Aber ich weiß nicht, wie ich den Antrag stellen soll. Wie läuft das Verfahren ab?
Oh man ... ich hoffe, jemand kann mir ein bisschen Licht ins Dunkle bringen und mich aufklären...
Vielen Dank dafür
Pfändung Gesellschaftsanteile
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Ich möchte ja nicht gegen die GbR vollstrecken, sondern gegen den Schuldner und die GbR als Drittschuldner angeben. § 859 Abs. 1 S. 1 ZPO lässt die Pfändung eines Gesellschaftsanteils durch einen Privatgläubiger eines Gesellschafters zu ... aber wie?!
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“