Insoverfahren eröffnet/ Schuldner macht erneut Schulden

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
schindler1
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#1

07.11.2007, 11:46

Servus miteinander,

wir haben hier eine Sache bei welcher das Inso-Verfahren bereits eröffnet wurde und der Schuldner versucht hat, sich über unsere Internetplattform erneut anzumelden, um unsere Dienstleistung in Anspruch nehmen zu
können. Es kam jedoch nicht dazu, dass er erneut Schulden machte.

1) Ist ein Versuch schon strafbar?
2) Um ein Insoverfahren kippen zulassen, müssen wir doch erst mal
Gläubiger sein, oder? Das sind wir bislang jedoch nicht. :?:

Wer hat Ahnung??
MarinaS.
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#2

07.11.2007, 11:51

Was für eine Internetplattform? wollte er von euch beraten werden oder welche Dienstleistung wollte er in Anspruch nehmen? Warum seit iht noch keine Gläubiger? Habtt ihr denn eine Forderung?
Gruß
Eure Marina
schindler1
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#3

07.11.2007, 11:55

Hallo Martina,

also es besteht schon eine Forderung und zwar aus Beratungs-
gesprächen heraus. Diese sind noch nicht zum Insolvenzverfahren angemeldet.

Der Schuldner hat vor kurzem erneut versucht sich über unsere Plattform
anzumelden; der Kontakt kam jedoch nicht zustande, da er aufgrund
seiner Angaben automatisch gesperrt wurde.
MarinaS.
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#4

07.11.2007, 12:00

Um was ging es bei der Beratung? Um die Insolvenz oder ein ganz anderes Thema?
Gruß
Eure Marina
schindler1
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#5

07.11.2007, 12:01

Um ein anderes Thema.
MarinaS.
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#6

07.11.2007, 12:05

Ich würde erst einmal die Forderung anmelden.
2. Könntet ihr eine Strafanzeige stellen und zwar wegen Betruges.
Es ist davon auszugehen, dass eurer Mdt bei der Beauftragung bereits gewusst hat, dass er euch nicht bezahlen kann. Das muss aber irgendwie bewiesen werden? Ich glaube nicht, dass der Versuch strafbar ist, aber dass kann ich auch nicht genau sagen.
Gruß
Eure Marina
schindler1
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#7

07.11.2007, 12:08

:thx Marina

Gruß
Claudia
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Pepsi
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#8

07.11.2007, 13:58

wie soll man denn wissen ob er bezahlt, wenn er noch nicht mal aufgefordert wurde.. solange die Vergütung nicht fällig ist und er dann nicht zahlt, gibts m.E. keine Möglichkeit.. nur weil jemand Insolvenz macht ist er ja nicht "geschäftsunfähig", er kann weiterhin seinen "Geschäftsbeziehungen" nachgehen und neue eingehen - solange er sie bezahlt..
Autotextkönigin
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#9

08.11.2007, 18:18

Ich sehe das genauso wie Pepsi. Selbstverständlich kann auch der Pleitegeier um Beratung bitten. Oder ist die Rechnung von euch so hoch?
Um was für einen Betrag handelt es sich denn hier? Verlangt doch einen Vorschuß.
Ein Versagensgrund für die RSB ist das jedenfalls nicht.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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#10

09.11.2007, 12:04

Hallo nochmals,

die 1. Forderung ist bereits tituliert und zwischenzeitlich auch angemeldet.
Unsere Forderungen entstehen aus Dienstleistung entweder im esoterischen Bereich oder es sind Forderungen aus anwaltlicher Beratung. Es existieren hier Internettplattformen, bei welchen sich der Kunde übers Internet einloggen kann.

Die gegenständliche resultiert aus dem esoterischen Bereich und obwohl
hier bereits eine Forderung besteht, hat die Schuldnerin erneut mehrfach
versucht sich einzuloggen, um ein Gratisgespräch zu bekommen. Jedes
Erstgespräch von 15 Minuten ist gebührenfrei. Den Abgleich, dass sie
als Doppelanmelderin erkannt wird, hat sie versucht zu umgehen, indem
sie bewusst Buchstaben ihres Namens verdrehte.

Eigentlich ist dies Betrug, denn die Schuldnerin weiss ja, dass sie noch eine Forderung offen hat und anstatt sie zu begleichen, meldet sie sich nochmals über unsere Plattform an. Daher werden wir dies dem Inso-Verwalter melden. Allerdings glaube ich nicht, dass sie einen auf den Deckel bekommt.
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