Hallo, ich bin ganz neu hier und brauche gleich mal etwas Hilfe!
Zwangsvollstreckung ist für mich eigentlich kein Problem, aber gerade "stehe ich auf dem Schlauch"!
Wir haben ein VU und einen KFB, beides in vollstreckbarer Ausfertigung. ZV-Schuldner ist "Herr xxx als Vorstand der xxx AG!. Jetzt frage ich mich, in welches Vermögen ich vollstrecken kann/darf.
In das Privatvermögen ja nicht, da ein AG-Vorstand ab Eintragung der AG in das HR nicht mit dem Privatvermögen haftet. Kann ich in das Gesellschaftsvermögen vollstrecken, obwohl als ZV-Schuldner nicht die AG, sondern nur ein Vorstand angegeben ist?
Im Voraus....
ZV aus Urteil gegen AG-Vorstand
- Anahid
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Einen solchen Titel hab ich ja noch nie gesehen. Aber irgendwann ist ja immer das erste Mal.
Gegen wen richtet sich denn der im Verfahren geltend gemachte Anspruch? Gegen die AG oder gegen den Vorstandstypen persönlich?
Gegen wen richtet sich denn der im Verfahren geltend gemachte Anspruch? Gegen die AG oder gegen den Vorstandstypen persönlich?
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Der richtet sich gegen den Vorstand persönlich. Mein Chef meinte jetzt, dass wir sehr wohl in sein Privatvermögen vollstrecken können, was ich dann jetzt auch mal machen werde...
- Anahid
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Ich würds auf jeden Fall mal versuchen, wobei sich für mich das Rubrum nicht erklärt. Wenn die Forderung gegen den Typen persönlich ist, hätte doch im Rubrum nicht "als Vorstand der xxx AG" angegeben werden müssen. Sowas führt doch nur zu Komplikationen. Hätte doch ausgereicht, das in der Klage entsprechend auszuführen. Aber naja.....des Menschen Wille ist sein Königreich.
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Wird der gv evtl. meckern
Du wirst ggf. nur ins Privatvermögen vollstrecken können, sonst müsste da ja stehten xx AG vertr.d.d. Vorstand
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