Dienstaufsichtsbeschwerde

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RENOCTBLN
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#1

11.02.2016, 13:03

Hallo,

ich habe am 11.10.2013 einen Zwangsvollstreckungsauftrag gestellt woraufhin am 18.10.2013 mitgeteilt wurde, dass die Erledigungszeit zwischen 6-8 Wochen beträgt.

Die ersten beiden Zahlungen sind dann im August 2014 und Dezember 2014 erfolgt. Im November 2014 wurde noch mitgeteilt, dass der Schuldner an die Zahlung weiterer Raten erinnert wurde. Danach geschah nichts mehr.

Ich habe dann ab August 2015 mehrmals per Mail und Fax Sachstandsanfragen an den Gerichtsvollzieher verschickt, auch telefonisch habe ich versucht ihn zu erreichen, worauf aber keine Reaktion erfolgte, so dass wir im Januar 2016 eine Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht haben.

Knapp 2 Wochen später meldete sich der GVZ schriftlich und meinte, dass der Auftrag terminiert wurde, er aber im Januar 2-3 Wochen krankgeschrieben war.

Und nun ist im Februar eine weitere bzw. die Restzahlung erfolgt, wobei ich allerdings der Meinung bin, dass es noch nicht die Restzahlung gewesen sein kann, denn es fehlt noch ein Betrag in Höhe von 32,22 €.

Na jedenfalls ist meine Frage dazu, ob man in so einem Fall die Dienstaufsichtsbeschwerde zurücknimmt oder ob man diese weiter laufen lässt?
samsara
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#2

11.02.2016, 13:11

Weiter laufen lassen. Es geht ja nicht nur darum, dass noch ein Restbetrag offen ist, sondern um den ganzen Ablauf der Angelegenheit. Solche Verzögerungen muss man nun wirklich nicht hinnehmen.
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#3

12.02.2016, 16:24

Bei wem hat denn die Dienstaufsichtsbeschwerde schon einmal was geholfen? Ich habe die zwar erst zweimal gemacht, raus gekommen ist dabei aber noch nie was :kopfkratz :kopfkratz
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#4

12.02.2016, 17:47

Geflügeltes Wort: Eine DAB ist frist-, form- und zwecklos... 257
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#5

12.02.2016, 17:59

148 hat geschrieben:Bei wem hat denn die Dienstaufsichtsbeschwerde schon einmal was geholfen? Ich habe die zwar erst zweimal gemacht, raus gekommen ist dabei aber noch nie was :kopfkratz :kopfkratz
Bis auf einmal hatte ich jedes Mal Erfolg. Einmal rief mich der Präsident eines Gerichts sogar selbst an und entschuldigte sich für seinen unzuverlässigen GV.
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#6

15.02.2016, 10:04

@samsara

Danke!!! :-)
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