Hallo
Es geht um Folgendes:
Und zwar sollen wir in einer Sache eine ZV-Maßnahme einleiten, in der schon mehrere Vollstreckungsversuche gestartet wurden.
U. a. gab es eine Pfändung in Mieteinnahmen. Die beiden Drittschuldner waren Mieter der Schuldnerin und sollten die Miete an uns überweisen. Taten sie aber nicht, weshalb unsererseits die Mieter verklagt wurden auf Zahlung. Dies führte aber zu keinem Ergebnis.
Nun meine Frage: Können die Kosten für die Klageeinreichung und die Kosten aus den KFBs nun mit bei der ursprünglichen Schuldnerin vollstreckt werden? Oder ist das nicht möglich? Müsste dann die Vollstreckung direkt gegen die Drittschuldner separat erfolgen?
Ich bin für jeden Tipp dankbar!
LG und
Kosten gg.Drittschuldner mit in ZV-Auftrag gg. Schuldner?
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Meiner Meinung nach kannst Du die Kosten nicht dem eigentlichen Schuldner auferlegen. Die müssen bei dem jeweiligen Drittschuldner angefordert werden. Der Schuldner kann ja nichts dafür, dass die Drittschuldner sich nicht geäußert haben.
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http://www.iww.de/ve/archiv/vollstrecku ... rts-f43983Der BGH hat bereits 2005 entschieden, dass die dem Gläubiger in einem Drittschuldnerprozess entstandenen notwendige Kosten, soweit sie nicht beim Drittschuldner beigetrieben werden können, nach § 788 ZPO gegen den Schuldner festsetzbar sind. Das gilt für entstandene Anwaltskosten auch, wenn der Drittschuldnerprozess vor dem Arbeitsgericht geführt wird (BGH VE 06, 124).
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vielen lieben Dank
Das hat mir echt geholfen
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Anahid hat geschrieben:Danke Ciara. Auch wenn ich das irgendwie ungerecht finde.
Da stimme ich dir zu. Da bin ich ausnahmsweise mal auf der Seite der Schuldner. Hatte das nur grad zufällig vor ein paar Tagen selbst gelesen.
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