SC nicht zu ermitteln

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
BüroBüro
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 05.09.2014, 09:29
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

01.02.2016, 10:23

Ich habe eine Schuldnerin (Einzelfirma), die einfach nicht "richtig" aufzufinden ist.
Habe einen ZVA gestellt wo die Einzelfirma sitzt (hier wurde auch der VB zugestellt). Die Antwort des GV war: SC dort nicht wohnhaft, weder auf dem Klingelschild noch auf dem Briefkasten ist der Name der Schuldnerin angebracht. Okay, ich habe vergessen den Namen der Firma mit aufzunehmen :sad:
Eine Auskunft beim Gewerbeamt hat ergeben, dass die Firma abgemeldet wurde und hierdurch habe ich die Privatanschrift der SC erfahren. Habe dann dorthin einen ZVA gerichtet. Antwort: SC nicht zu ermitteln :sad:
Einwohnermeldeamtanfrage gestartet, Antwort: nicht zu ermitteln.
Einwohnermeldeamtsanfrage unter der Zustelladresse des VB gestartet, Antwort: nicht zu ermitteln.
Auskunft über Deutsche Rentenversicherung: die obige Privatanschrift sei aktuell. Von dort habe ich ja aber mitgeteilt bekommen, dass sie nicht zu ermitteln sei. Sie ist wohl dort gemeldet, hält sich aber nicht dort auf denke ich.
Was kann ich denn nur tun ?? Der Mandant weiß auch nicht weiter. Die Gerichtsvollzieherin denkt dass es sich um eine Betrügerin handelt. Aber irgendwie muss ich ja weiterkommen..... :kopfkratz
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#2

01.02.2016, 10:37

Einzige was mir noch einfällt, dass Du an die Polizei ein Schreiben schickst, und um Unterstützung bittest.

ich habe vor kurzem von einer Polizei die neue Anschrift erhalten.
Benutzeravatar
alraune
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 369
Registriert: 22.09.2009, 12:50
Beruf: Fremdsprachenkorrespondentin (IHK), mache aber alles, was eine ReFa so macht
Software: RA-Micro
Wohnort: Berlin

#3

01.02.2016, 10:57

Ich würde eine Detektei beauftragen, vorausgesetzt, die Hauptforderung ist nicht nur geringfügig. Die Kosten dafür halten sich in Grenzen, wenn nur eine Anschrift ermittelt werden soll, und Ihr habt ja schon einige Informationen, die Ihr der Detektei zur Verfügung stellen könnt. Und deren Kosten (die der Mandant natürlich erst mal bezahlen muss) wären in diesem Fall notwendige Kosten der ZV und können mitvollstreckt werden. Man könnte die Detektei natürlich auch gleich mit weiteren Nachforschungen beauftragen, insbesondere wegen des Betrugsverdachts.
BüroBüro
Forenfachkraft
Beiträge: 138
Registriert: 05.09.2014, 09:29
Beruf: RA-Fachangestellte

#4

01.02.2016, 14:42

Danke für Eure Antworten.... :schock Das hatte ich ja auch noch nie, aber wird mir wohl nichts anderes übrig bleiben. :-?
Antworten