Pfändung PKW, der bei Gläubiger steht

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Ole
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#1

25.01.2016, 17:24

Hallo, unsere Mandantin ist eine Kfz-Werkstatt. Dort steht der PKW des Schuldners, der eine Reparatur nicht bezahlt hat. Diesbezüglich liegt ein Anerkenntnisurteil vor, aus welchem ich jetzt vollstrecken soll, und zwar u.a. Pfd. dieses Autos! Wie wird das formuliert, geht der ZV Auftrag dann an den für den Mdt. zuständigen GV? Danke!
Ole
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#2

26.01.2016, 14:12

Hat niemand Erfahrung damit?
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Crydea
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#3

26.01.2016, 14:51

Hallo,

ich würde an deiner Stelle mal versuchen den für den Schuldner zuständigen Gerichtsvollzieher ans Telefon zu bekommen. Denke der kann dir da am besten weiterhelfen. Ansonsten kann ich da keine Tipps geben, hatte sowas bisher noch nicht. Wäre aber schön wenn du berichten würdest wie du es letztendlich angestellt hast =)

MfG
Ole
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#4

26.01.2016, 15:18

Ja ich werde den GV mal anrufen. Allerdings müsste ja wohl der GV zuständig sei , in dessen Bezirk das Auto steht. Also der eigentlich für unseren Mandanten zuständige, weil der PKW sich ja beim Gläubiger, unserem Mandanten, befindet
Ärgerlich ist auch, dass das Auto wohl fast nichts mehr wert ist.
Trotzdem schon mal danke, ich werde wieder berichten!
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#5

26.01.2016, 15:47

Ja lohnt es sich denn wirtschaftlich überhaupt das Auto zu pfänden? Wir hatten auch mal überlegt, es dann aber sein lassen da der Erlös nicht wirklich viel gewesen wäre.

Und wegen der Zuständigkeit.... Ein Auto ist beweglich.... fährt man es jeden Tag von einem Ende der Stadt zum anderen und somit aus dem Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers um so der Pfändung zu entgehen?^^ Wäre mir da mit der Zuständigkeit nicht so sicher.
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Laska
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#6

27.01.2016, 06:46

Bei der Zuständigkeit müsste maßgeblich sein, wo der Schuldner seinen Sitz hat... wo sich das Auto gerade befindet, dürfte nicht relevant sein.
Liebe Grüße

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#7

27.01.2016, 07:03

Randfichte72 stand mal vor dem gleichen Problem. Hatte hier auch einen Beitrag eingestellt, allerdings keine Antworten erhalten. Vielleicht könnte sie dir weiterhelfen, wie sie damals vorgegangen ist.
Welcher GVZ hier zuständig ist, bin ich etwas am Grübeln. Ich tendiere aber eher zu dem GVZ, in dessen Bezirk sich das Fahrzeug befindet. Dies würde ich aber in jedem Fall telefonisch vorher mit dem GVZ abklären.
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#8

27.01.2016, 13:29

Spontan würde ich sagen, dass es grundsätzlich bei der Zuständigkeit "Wohnsitz des Schuldners" bleibt, denn bevor der Pkw gepfändet wird, schreibt der GVZ den Schuldner ja immer noch an und versucht, eine gütliche Einigung herbeizuführen. Ich denke, erst wenn der Schuldner gar nicht reagiert, müsste der GVZ am Wohnsitz des Schuldners dann im Wege der Amtshilfe seinem Kollegen am Ort der Werkstatt den ZV-Auftrag für den Pkw in die Hand drücken.
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