Zuordnung der Drittschuldner

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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detka
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#1

26.01.2016, 14:01

Hallo ihr lieben,

ich habe schon seit einer Ewigkeit keine ZV mehr gemacht. Nun musste ich einen PfüB machen. Habe ich gemacht, nun kommt die Monierung :schock wer hätte das gedacht :lol:

Evtl. könnt ihr mir ja weiterhelfen.

Also 1.
Gläubigerbezeichnung stimmt angeblich nicht:

Wir vertreten eine Firma, die in der Zwischenzeit Umfirmiert hat. Hierzu haben wir uns im Vorfeld die Umschreibung des Titls beantragt und auch erhalten.
Die Umschreibung war dem Antrag beigefügt. Das Gericht moniert nun aber die Gläubigerbezeichnung.
Kommt der alte oder der neue Name des Gläubigers in den Antrag? (evtl. hat der Rechtspfleger die Umschreibung übersehen).

2.
Zuordnung der Drittschuldner zu der Forderung
Ich habe nur eine Hauptforderung + Zinsen + ZV-Kosten
Wie gehe ich da vor? Einfach die ganze Forderung + Zinsen + ZV-Kosten zu allen Drittschuldnern?
Und wenn ja, wie vermerke ich das? Schreibe ich jeden Drittschuldner einzelln auf und dann bei jedem " Hauptforderung, Zinsen, bisherige Vollstreckungskosten"? Oder einfach nur bei jedem Summe II?

Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand helfen könnte.

Danke bereits jetzt.

LG
Marina
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katuscha
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#2

26.01.2016, 14:12

1. Da ist es am besten, wenn Du den Rechtspfleger anrufst.

2. Ich weiß leider nicht, was Du meinst.
detka
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#3

26.01.2016, 14:13

sehr hilfreiche Antwort. Danke dir
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katuscha
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#4

26.01.2016, 14:19

detka hat geschrieben:sehr hilfreiche Antwort. Danke dir
Ich glaube kaum, dass Dir meine Antwort so viel geholfen hat. Was meinst Du denn genau bei 2.?

An sich braucht man die Drittschuldner doch nicht der Forderung zuzuordnen, sondern allenfalls muss der Drittschuldner dem Anspruch zugeordnet werden.

Dies kann man folgendermaßen machen:

Anspruch A: XY GmbH

Anspruch D: AB Sparkasse
Ole
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#5

26.01.2016, 14:24

Zu 1: Der neue Gläubiger muss im Antrag stehen. Ich gehe davon aus, dass du eine Rechtsnachfolgeklausel hast und diese auch an den Schuldner zugestellt wurde?!

Zu 2: Da weiß ich auch nicht genau, was du meinst. Du hast mehrere Drittschuldner? Im üblichen Formular muss doch die Forderung nicht einem Drittschuldner zugeordnet werden? Es gibt den Teil, in welchem du die Forderung aufschlüsselst und den, wo du ankreuzt, was du pfändest (zB Arbeitseinkommen, Rentenanwartschaften) und dann die entsprechenden Drittschuldner angibst.

Oder ich steh' grad daneben?
detka
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#6

26.01.2016, 14:44

Hallo Ole,

Ja die Rechtsnachfolgeklausel habe ich und diese wurde auch zugestellt.
Die war dem Antrag beigefügt gewesen. Und ich hatte den neuen Gläubiger im Antrag angegeben. Dann denke ich, dass der Rechtspfleger diese übersehen hat.

Ja ich habe mehrere Drittschuldner. Der Schuldner hat 2 Arbeitgeber und 6 Konten bei 3 Banken. Ich will nur das pfändbare Einkommen pfänden beim Arbeitgeber und bei der Bank. Der Rechtspfleger hat geschrieben "Sie werden gebeten auf Seite 3 des Vordrucks noch die Zuordnung der Drittschuldner zu den jeweils pfändbaren Forderungen nachzuholen". Und ich habe keine Anhnung wie ich das machen soll. Google kann mir auch nicht helfen. Und Chefin fragen möchte ich auch nicht.

Trotzdem vielen lieben Dank an dich. Jetzt habe ich wenigstens die Antwort auf die erste Frage.

LG
Marina
detka
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#7

26.01.2016, 14:47

katuscha hat geschrieben:
detka hat geschrieben:sehr hilfreiche Antwort. Danke dir
Ich glaube kaum, dass Dir meine Antwort so viel geholfen hat. Was meinst Du denn genau bei 2.?

An sich braucht man die Drittschuldner doch nicht der Forderung zuzuordnen, sondern allenfalls muss der Drittschuldner dem Anspruch zugeordnet werden.

Dies kann man folgendermaßen machen:

Anspruch A: XY GmbH

Anspruch D: AB Sparkasse
Hallo,

nein, nicht wirklich )
Danke, ich glaube ich habe es jetzt verstanden.

Also mache ich auf Seite 3 wo die Drittschuldner aufgeführte werden, nach Benennung des Drittschuldners "Anspruch A" (beim Arbeitgeber) oder "Anspruch D" (bei den Banken).

Danke dir.

LG Marina
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#8

26.01.2016, 14:47

Wie Katuscha schon geschrieben hast, musst du bei jedem Drittschuldner den entsprechend zu pfändenden Anspruch angeben (Arbeitgeber Anspruch A bzw. Banken Anspruch D).
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#9

26.01.2016, 14:52

Supi, danke euch Mädels. Ich habe es jetzt verstanden.
LG Marina
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