Titel aus 2003

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

22.01.2016, 10:06

Hallo zusammen,

ein Mandant hat uns beauftragt aus seinem Titel von 2003 (VB wurde damals durch einen anderen RA erwirkt) zu vollstrecken.
Der Mandant fragt nun, ob in der Forderungsaufstellung die ich nun machen muss "auch die 20 %-ige Geldentwertung Berücksichtigung findet?"

:nachdenk Was meint er denn damit?
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Langstrumpf
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#2

22.01.2016, 10:12

Von wann stammt denn die Forderung. Könnte mit der €-Umstellung zu tun haben.
Mit Kummer kann man allein fertig werden,
aber um sich aus vollem Herzen freuen zu können,
muss man die Freude teilen
.
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#3

22.01.2016, 11:26

Es handelt sich um Miete für Wohnraum für die Zeit vom 01.08.2002 bis 31.10.2002. Also Euro war da schon...
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Liesel
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#4

22.01.2016, 11:28

Das einzige, was hier beachtet werden müsste, sind ggf. verjährte Zinsen - obwohl der Schuldner die entsprechende Einrede erstmal bringen müsste. Ansonsten können die titulierten Beträge vollstreckt werden.
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#5

22.01.2016, 11:39

BüroBüro hat geschrieben:... ob in der Forderungsaufstellung die ich nun machen muss "auch die 20 %-ige Geldentwertung Berücksichtigung findet?"

Er meint damit, dass die Kaufkraft schwindet. Für einen EURO konnte man 2003 mehr Gegenwert kaufen als heute, und in 10 Jahren wird der eine EURO noch viel weniger wert sein. Deshalb wird z.b. beim Zugewinnausgleich eine Berechnung zur Inflationsbereinigung durchgeführt. Aber nein, das findet hier keine Berücksichtigung. Nach der Titulierung ist da nichts mehr dran zu wollen.
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#6

22.01.2016, 11:44

Ich schließe mich den Vorrednern an und vermute, dass der Mandant den Kaufkraftverlust (Inflation) meint. Er fürchtet wohl, sein Titel werde entsprechend "bereinigt", weil man heute nicht mehr so viel kriegt für sein Geld. So etwas kommt davon, wenn die Leute Google anschmeißen und sich den Rest selbst zusammenreimen.
Es zählt allein, was auf dem Titel steht und solange der Gegner nicht die Einrede der Verjährung ausspricht, werden auch die kompletten Zinsen geltend gemacht.
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#7

22.01.2016, 14:09

Jetzt wo ich Eure Antworten lese, kommt mirs :patsch
Klar er denkt dass vor 12 bzw. 13 Jahren das Geld noch mehr wert war, aber das sehe ich genauso. Die Forderungen sind tituliert und fertig.
Ja, das mit den ZInsen hätte ich jetzt auch erstmal versucht. Der Schuldner muss erstmal so schlau sein und das wissen :lol:
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