![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
Ich habe nochmal eine allgemeine Frage zum Antrag auf Erlass eines Pfübs.
Und zwar habe ich das in letzter Zeit häufiger für eine Mandantin von uns gemacht - eine Firma. Dem voraus ging immer ein Mahnverfahren. Bei den Mahnanträgen habe ich natürlich, da es ja eine Firma ist, die Umsatzsteuer bei unserem Honorar nicht mit aufgeführt.
Bei den Anträgen auf Pfüb habe ich das dann versehentlich aber immer gemacht. Ich hatte da einfach nicht dran gedacht, nur unsere Netto-Gebühren aufzuführen.
Die Gerichtsvollzieher haben aber immer ein Häkchen dahinter gemacht und das anstandslos so akzeptiert. Deshalb fiel es mir auch jetzt erst auf.
Muss denn die Umsatzsteuer in ZV-Sachen nicht auch weggelassen werden? Genau wie im Mahnverfahren? Oder habe ich da einen Denkfehler?
![Kopfkratz-Smiley :kopfkratz](./images/smilies/kopfkratz.gif)
Liebe Grüße