widerrufliches Bezugsrecht Lebensversicherung

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eva3003
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#1

14.01.2016, 10:26

Hallo zusammen,

ich komm hier nicht weiter, ich kapier einfach nicht, was mir die Versicherung mit ihrem Schreiben sagen will. Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Aber von vorne.

Mandantin kam zu und wollte einen PFÜB wegen rückständigen Unterhalts in die Lebensversicherung des Gegners machen. Das haben wir getan. Forderung ca. 4.000,00 EUR. Soweit so gut. Dann kam die Drittschuldnererklärung der Lebensversicherung. Es handelt sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung, die seit Sept. 2004 besteht. Ablaufdatum ist voraussichtlich Sept. 2039. Die Versicherungssumme beträgt rund 15.000,00 EUR.

Es besteht eine vorrangige Pfändung in Höhe von 3.000,00 EUR.

Es besteht darüber hinaus ein widerrufliches Bezugsrecht für den Todesfall. Die Versicherung hat in ihrer Drittschuldnererklärung geschrieben, dass sie zur Kenntnis nimmt, dass wir das Recht auf Widerruf der Bezugsberechtigung gepfändet haben und sie verweist in dem Zusammenhang bereits jetzt auf § 170 VVG Abs. 2 sowie die Rechtsprechung des BGH vom 12.10.2011 (IV ZR 113/10).

Gegenüber der Lebensversicherung haben wir dann die Bezugsberechtigung widerrufen und um Bestätigung gebeten.

Jetzt kam ein Schreiben zurück, in dem die Versicherung mitteilt:

Den Widerruf der Bezugsrechte haben wir zur Kenntnis genommen. Dann verweist sie wieder auf den 170 VVG Abs. 2 und die BGH Rechtsprechung (siehe oben). Die Bezugsrechte könne die Versicherung ggf. nachrangig zu Gunsten unserer Mandantin vermerken, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass die bisherigen Bezugsberechtigten von ihrem Eintrittsrecht keinen Gebrauch machen wollen. Die Versicherung weist ausdrücklich darauf hin, dass unsere Mandantin im Leistungsfall keinen Anspruch auf die Versicherungsleistung hat, solange das bestehende Bezugsrecht nicht vor Eintritt des Versicherungsfalls wirksam widerrufen wurde.

Ich hab mir die Rechtsprechung angeschaut und 170 VVG auch. Ich versteh echt nicht, was die Versicherung mir hier sagen will. Habe ich die Bezugsberechtigung jetzt nicht wirksam widerrufen oder wie? Der Versicherungsfall ist doch noch nicht eingetreten.

Was würdet ihr jetzt hier noch machen?

Eigentlich sollte man ja den Versicherungsschein pfänden, aber das wird ja der vorrangig Pfändende wahrscheinlich schon gemacht haben. Außerdem würde ich die Versicherung jetzt auch nicht kündigen wollen, nachdem dann wahrscheinlich nur der vorrangig Pfändende was erhält und wir nicht. Ich hätte es einfach dabei belassen und abgewartet.

Könnt ihr mir den Sinn des Schreibens der Versicherung erklären und was ich hier noch sinnvollerweise machen muss/kann?

Ich hoffe auf eure Antworten. Vielen Dank schon mal!

LG Eva
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#2

14.01.2016, 10:38

Hallo Themenstarter/in :wink1

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