Gebühren(-vereinbarung) in der Zwangsvollstreckung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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*Patri*
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#1

13.01.2016, 22:29

Hallo zusammen,
ich würde gerne wissen, ob es in euren Büros Gebührenvereinbarungen in der Zwangsvollstreckung gibt.
Falls ja, könnte jemand ggf. ein Muster zur Verfügung stellen?

Vielen Dank im Voraus,
liebe Grüße
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#2

14.01.2016, 06:59

Wir haben so etwas nicht; ich kenne es allerdings von einer anderen Kanzlei, die mit Pauschale in der Zwangsvollstreckung arbeitet. Habe dort gerade auf der Homepage nachgeschaut und da ist sogar (wenn es ein Gläubiger und mehrere Akten im Monat sind) von einer "Monatspauschale" die Rede. Wie das aber funktionieren soll, das frag ich mich auch gerade.
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#3

14.01.2016, 08:12

Das hatten wir in unserem alten Büro auf - gestaffelt nach Gegenstandwert und Aufwand (z. B. Wert bis 1.000,00 €, bis zu 2. ZV-Maßnahmen = 100,00 €, bei 3 ZV-Maßnahmen 150,00 €; die entstandenen Auslagen wurden in tatsächlich angefallener Höhe übernommen). Klappte ganz gut, gilt natürlich nur, wenn beim Schuldner nichts zu holen ist, sonst muss der ja die gesetzlichen Gebühren zahlen.
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#4

14.01.2016, 10:17

Super, vielen Dank schon mal. Wenn mir jetzt noch jemand sagen könnte, wie so eine Vereinbarung aussehen könnte, wäre ich Euch sehr dankbar, zumindest ein grobes Muster. Ich habe zwar bereits gegoogelt, bisher aber nichts verwendbares finden können.
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#5

14.01.2016, 11:31

Muster für Vergütungsvereinbarungen gibt es z. B. hier:
http://anwaltverein.de/de/downloads/tip ... rvertraege
Über die Art und Weise der ZV-Abrechnung (monatlicher Pauschalbetrag, Staffelung nach Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad, evtl. Abschläge bei nicht erfolgreicher ZV) müsste sich dann die Kanzlei Gedanken machen. Es gibt zum Thema Vergütungsvereinbarung auch ein Buch von Norbert Schneider, ist zwar schon etwas älter, aber die neue Auflage soll wohl erst in 1/2 - 1 Jahr erscheinen.
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