Ausfüllbares Auftragsformular:
http://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads ... onFile&v=2
Sammelthread: ZV-Reform, Antrag auf VA und HB in der Praxis
- renofix
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 518
- Registriert: 06.06.2007, 22:56
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Berlin
Das Formular ist leider nur per Hand ausfüllbar und nicht am PC. Ich nehme dann noch bis März das alte Formular!
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
Schön, dass es Foreno gibt!
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
Der Faule und der Feige machen keine Fehler.
(Oscar Wilde)
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- renofix
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Ja, habs jetzt abgespeichert und jetzt ist es am PC ausfüllbar! Super, danke!
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-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 13
- Registriert: 02.10.2008, 11:21
- Beruf: Verw. Angestellter
Das Formular lässt sich nicht wirklich ausfüllen. (Trotz vorherigem speichern auf dem PC) Ich kann nichts in die Felder A5, A6, A7 und A8 schreiben. Wer stellt so einen Müll ins Netz? (Vor allem bei gleichzeitiger Entfernung des alten Formulars)
- renofix
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 518
- Registriert: 06.06.2007, 22:56
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
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Stimmt, die Schuldnerdaten lassen sich nicht ausfüllen, ist ja wirklich Mist. Hoffe, dass sich schon genug beschwert haben und demnächst ein vollständig ausfüllbares Formular eingestellt wird.
Der Profi macht nur neue Fehler.
Der Dummkopf wiederholt seine Fehler.
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- katuscha
- ...ist hier unabkömmlich !
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- Registriert: 09.02.2007, 14:19
- Beruf: Refa, derzeit in einer Rechtsabteilung
- Software: WinRa
- Wohnort: Niederbayern
Muss ich, wenn ich vorher einen Antrag auf VA und Haftbefehl gestellt habe, dann für die Verhaftungsautrag das neue Formular nehmen?
Den Haftbefehl haben wir zugeschickt bekommen, anstatt an den GVZ wie beantragt. Jetzt habe ich dem GVZ lediglich mit Schr. den Haftbefehl mit der Bitte um Fortsetzung unseres Auftrags. Der GVZ schreibt zurück, dass ich das neue Formular nehmen muss.
Den Haftbefehl haben wir zugeschickt bekommen, anstatt an den GVZ wie beantragt. Jetzt habe ich dem GVZ lediglich mit Schr. den Haftbefehl mit der Bitte um Fortsetzung unseres Auftrags. Der GVZ schreibt zurück, dass ich das neue Formular nehmen muss.
- Baptistine
- Forenfachkraft
- Beiträge: 144
- Registriert: 27.05.2012, 18:01
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
Guten morgen ihr Lieben,
hoffe mir kann einer helfen, mache das erste Mal die ZV mit dem Formular...
Modul P1: Sollte man eher Protokoll oder Gesamtprotokoll ankreuzen?
Damals hatten wir in unseren Anträge immer "Gesamtprotokoll". Der Unterschied ist mir auch nicht klar..
hoffe mir kann einer helfen, mache das erste Mal die ZV mit dem Formular...
Modul P1: Sollte man eher Protokoll oder Gesamtprotokoll ankreuzen?
Damals hatten wir in unseren Anträge immer "Gesamtprotokoll". Der Unterschied ist mir auch nicht klar..