Leistungs- und Feststellungsklage während InsoVerfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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katuscha
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#1

16.12.2015, 10:28

Hallo,

das ist mein erster Fall dieser Art:

Schuldner hat Mai 2015 Ware bestellt und diese nicht bezahlt. Jetzt wollte ich MB beantragen, da habe ich festgestellt, dass im Februar 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Jetzt wollte ich eine Leistungs- und Feststellungsklage auf vorsätzlich unerlaubte Handlung machen.

Muss ich da beim Rubrum den Insolvenzverwalter mit angeben oder hat er mit diesem Verfahren garnichts zu tun?
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paralegal6
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#2

16.12.2015, 10:49

Verwalter hat eigentlich nichts damit zu tun. Sind ja Neuschulden.
MB kannst du trotzdem beantragen. Wieso willst du klagen?
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katuscha
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#3

16.12.2015, 10:55

paralegal6 hat geschrieben:Verwalter hat eigentlich nichts damit zu tun. Sind ja Neuschulden.
MB kannst du trotzdem beantragen. Wieso willst du klagen?
Damit ich die Feststellung der vorsätzlich unerlaubten Handlung gleich mit habe.
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#4

16.12.2015, 11:00

Aber was bringt dir das du bist eh nicht in der Tabelle
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Liesel
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#5

16.12.2015, 11:02

Aber man hat den Vorteil der niedrigeren Pfändungsfreigrenze.
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#6

16.12.2015, 11:05

Ok das stimmt. Bekommt man das im mb nicht irgendwo unter? Habs noch nie gemacht aber könnte evtl.gehen?????
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Liesel
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#7

16.12.2015, 11:09

Nein, die Feststellung der vbuH kann nicht im Mahnverfahren erfolgen.
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#8

16.12.2015, 11:41

Liesel hat geschrieben:Nein, die Feststellung der vbuH kann nicht im Mahnverfahren erfolgen.
:zustimm
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