Wenn du kein Insolvenzgläubiger bist, geht das nicht.Sunmove hat geschrieben: Vielleicht kann man Antrag auf Restschuldversagung beim Inso-Gericht stellen?
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Gehört die Forderung Deines Mandanten ggf. zu den Insolvenzforderungen? Von wann ist denn die Forderung?
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Du kennst doch ihren Vermieter. Der ist Insolvenzgläubiger. Er kann den Versagensantrag stellen
Ist denn eure Forderung vor oder nach Eröffnung entstanden? Aus diesem Jahr also 2015?
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Damit wäre Eure Forderung keine Insolvenzforderung. Was bringt Dir also eine Einmischung in das Insolvenzverfahren? Von einer Restschuldbefreiung ist Eure Forderung nicht betroffen und die anderen Schulden...ganz ehrlich....je weniger da über bleibt, umso besser für Euch.
Aufgrund des laufenden Insolvenzverfahrens macht aber tatsächlich m.E. eine Vollstreckung derzeit keinen Sinn.
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Ich würde der Schuldnerin sagen sie soll freiwillig Raten zahlen ansonsten steckt ihr einem Insolvenzgläubiger dass sie neue Schulden hat und dann ist Restschuldbefreiung futsch
- Liesel
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Woher nimmst du das?paralegal6 hat geschrieben:....ansonsten steckt ihr einem Insolvenzgläubiger dass sie neue Schulden hat und dann ist Restschuldbefreiung futsch
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Wie gesagt, Forderung aus diesem, 2015, Jahr ... Ich nehme das von dem ehemaligen Vermieter, den ich durch Zufall getroffen habe und der mir das gesagt hat. Wir haben ihn bereits gebeten, entsprechenden Versagungsantrag zu stellen. Er möchte das jedoch nicht, aus welchem Grund auch immer. Er meint, seine Forderung ist angemeldet, der Rest sei ihm egal . So einfach ist das also nicht paralegal6, von wegen dem Stecken und futsch ... So langsam aber sich bin ich mit meinem Latein am Ende, vorallem da unser Mandant verständlicherweise tobt: Die Alte macht neue Schulden, während sie in Inso ist und fährt genüsslich täglich mit ihrem Cabrio an ihm vorbei. Das kann doch nicht sein, dass es da keine Handhabe gibt?!
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Man könnte noch die strafrechtlichen Konsequenzen prüfen, ob hier evtl. ein Fall von Eingehungsbetrug vorliegt und man das zur Anzeige bringt, aber solchen Leuten ist auch das egal und diese Verfahren werden häufig auch eingestellt, ohne dass es was gebracht hat. Ja, es ist möglich trotz laufender Insolvenz neue Schulden zu machen und Cabrio zu fahren. Das mag für Normalsterbliche unvorstellbar und moralisch verwerflich sein, ändert aber nichts an den Tatsachen.
- paralegal6
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Was habt ihr denn für eine Forderung? Ist das denn evtl. Betrug? Aber wenn der alte Gläubiger den Antrag eh nicht stellen möchte kannst du nix machen. Auch wenn es evtl. ein Versagensgrund nach 290 wäre. Dann hat sich die Idee eh erledigt. Sorry. Dachte das wär einfacher