ZV Zug um Zug Annahmeverweigerung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Loki
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#1

25.11.2015, 09:16

Hallo an alle ZV-Profis, :wink2
die Grundlage ist ein Klassiker: Titel lautet auf Zahlung gegen Herausgabe Gegenstände. Annahmeverweigerung wurde im Titel mit festgestellt. Vollstreckung der Geldforderung ist erledigt.

Jetzt das Problem: Der Mdt will unbedingt die Gegenstände loswerden. Die Ggs weigert sich immer noch, diese anzunehmen. Chef will wissen, wie wir die Ggs dazu bringen, die Gegenstände zu holen. Ich habe dazu nirgends etwas gefunden. Habe alle meine Bücher durchgesehen.

Mein Vorschlag: Neue Klage "... wird verurteilt, die Gegenstände (genaue Bezeichnung) entgegenzunehmen ..." Dann Vollstreckung nach § 888 ZPO.

Was meint ihr? Vielleicht habe ich auch irgendetwas total übersehen. :nachdenk
Maddien
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#2

25.11.2015, 09:42

Hinterlegung § 372 ff. BGB?
läuft...
:huch
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#3

25.11.2015, 09:43

Lies Dir mal hier den Beitrag #11 durch. Denke, der könnte Dir weiterhelfen. http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... g#p1796059
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Loki
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#4

25.11.2015, 10:17

Ich danke euch! Da war ich wohl auf dem Holzweg, aber man lernt ja nie aus ...
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