Hallo an alle ZV-Profis,
die Grundlage ist ein Klassiker: Titel lautet auf Zahlung gegen Herausgabe Gegenstände. Annahmeverweigerung wurde im Titel mit festgestellt. Vollstreckung der Geldforderung ist erledigt.
Jetzt das Problem: Der Mdt will unbedingt die Gegenstände loswerden. Die Ggs weigert sich immer noch, diese anzunehmen. Chef will wissen, wie wir die Ggs dazu bringen, die Gegenstände zu holen. Ich habe dazu nirgends etwas gefunden. Habe alle meine Bücher durchgesehen.
Mein Vorschlag: Neue Klage "... wird verurteilt, die Gegenstände (genaue Bezeichnung) entgegenzunehmen ..." Dann Vollstreckung nach § 888 ZPO.
Was meint ihr? Vielleicht habe ich auch irgendetwas total übersehen.
ZV Zug um Zug Annahmeverweigerung
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Lies Dir mal hier den Beitrag #11 durch. Denke, der könnte Dir weiterhelfen. http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... g#p1796059
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.