Mitarbeiterrabatt pfändbar?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Nala
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 08.07.2008, 09:16
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Stettten

#1

24.11.2015, 14:05

Hallo,

ich brauchte Eure Hilfe! Ich habe eine Schuldnerin, der wir das Gehalt beim AG pfänden. Bisher hatte sie nur 871,23 netto verdient. Jetzt im Nov. bekam sie Weihnachtsgeld von brutto 561,25. Dies ist ha nur pfändbar wenn es höher als 500 € sind (brutto oder netto?). Das was ich nicht rausfinden kann, ist Mitarbeiterrabatt pfändbar? Sie arbeitet in einem Klamottenladen und beim Einkauf bekommt sie den Rabatt zum Gehalt dazu. Ich finde nirgendswo, ob dieser pfändbar ist und wieviel. Ihr November-Gehalt betrug mit allem netto 1220,50. Die Pfändungsfreigrenze ist je überschritten. Oder sehe ich hier irgendetwas falsch?

Danke
Gruß
Nala
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#2

24.11.2015, 14:15

Du meinst, sie bezahlt in dem Laden weniger und nicht, sie bekommt einen Prozentsatz vom Umsatz zum Gehalt dazu, oder?

Ersteres halte ich nicht für pfändbar, weil es kein Anspruch auf Zahlung gegen den Arbeitgeber ist. Bei einem Prozentsatz vom Umsatz könnte das anders aussehen, Erfahrung habe ich damit aber nicht.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Nala
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 08.07.2008, 09:16
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Stettten

#3

24.11.2015, 14:19

Ich nehme an, sie kauft dort Kleidung und bekommt Mitarbeiterrabatt, was aber nichts sofort gutgeschrieben wird, sondern erst mit dem Gehalt.
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#4

24.11.2015, 14:58

Nala hat geschrieben:Ich nehme an, sie kauft dort Kleidung und bekommt Mitarbeiterrabatt, was aber nichts sofort gutgeschrieben wird, sondern erst mit dem Gehalt.
Also praktisch eine Erstattung des Warenbetrag mit x%.
Wieso nimmst Du das nur an? Hast Du die Gehaltsabrechnungen vorliegen?
Ich würde das weniger als Arbeiseinkommen gleich welcher Art ansehen als eher als sonstige Forderung. Gibt vielleicht der Arbeitsvertrag etwas dazu her?
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
Nala
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 08.07.2008, 09:16
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Stettten

#5

24.11.2015, 15:15

Genau. Ich habe nur die Gehaltsabrechnung, da steht nur Mitarbeiterrabatt. Den bekommt sie aber jeden Monat, ist auch unterschiedlich in der Höhe (und der Kauflust). Vertrag hab ich nicht. Wenn ich jetzt nicht ganz falsch liege, müsste dann bei den sonstigen Forderungen eine Abtretung stattfinden. Oder bin ich jetzt ganz falsch?
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#6

24.11.2015, 16:10

Das dürfte ein Sachbezug sein, der bei der Berechnung des pfändbaren Lohnanteils zu berücksichtigen ist.
läuft...
:huch
Benutzeravatar
AliceImWunderland
Foreno-Inventar
Beiträge: 2388
Registriert: 24.09.2013, 13:47
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#7

25.11.2015, 09:42

Ich sehe das genau so wie Maddien.
Habt Ihr das Recht auf Einsicht in den Arbeitsvertrag mitgepfändet?
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Antworten