VU, Zustellungsvermerk, Anschreiben

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Elfi2015
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#1

12.11.2015, 17:09

Hallo,

ich bin neu hier in dem Forum und hoffe, dass mir einer von Euch helfen kann. Es geht um folgendes, ich soll einen ZV-Antrag stellen. Ich habe auch ein VU vorliegen, jedoch ohne Zustellvermerk. Diesen brauche ich doch? Es reicht doch auch aus, wenn ich in dem Anschreiben an das Gericht lediglich darum bitte, dass sie mir eine vollstreckbare Ausfertigung zusenden sollen oder muss ich noch irgendetwas mit reinschreiben? Bin einfach schon zu lange raus aus dem Beruf und möchte nicht unbedingt etwas falsch machen bei der ZV :oops:

lG
Elfi
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elise98de
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#2

12.11.2015, 17:27

Das Anschreiben an das Gericht, mit dem du die vollstreckbare Ausfertigung anforderst, reicht aus. Das Gericht weist dann auf dieser aus, wann das VU zugestellt wurde. Wichtig wäre eventuell nur noch, dass dir, sollte es so sein, die Rechtskraft mit bestätigt wird, falls das VU nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar sein sollte.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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Elfi2015
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#3

12.11.2015, 21:24

Vielen Dank elise98de für die schnelle Antwort :-) In dieses VU kann ohne Sicherheitsleistung vollstreckt werden, aber für die Zukunft weiß ich bescheid :-)
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