Nachträgliche Forderung nach PfüB

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Walle
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#1

09.11.2015, 16:10

Hallo,

habe folgendes Problem:
Wir haben das Konto der Schuldnerin gepfändet. Laut PfüB war die Forderung + NK € 5.000,00. Eine nichtssagende Drittschulnererklärung ist hier eingegangen. Daraufhin haben wir einen Vollstreckungsauftragt erteilt. Eine Woche später hat die Drittschuldnerin die gesamte Forderung gemäß PfüB gezahlt. Ich habe den Vollstreckungsauftrag sofort zurückgenommen. Habe die Drittschuldnerin angeschrieben, dass die Forderung noch nicht vollständig bezahlt ist, da noch weitere ZV-Kosten und GV-Kosten entstanden sind. Nun teilt die Bank mit, dass diese Kosten mit dem PfüB nichts zu tun hat und dass die Sache für sie erledigt ist.

Frage: Stimmt es? :oops: Kann ich die weiteren Kosten nicht von der Bank verlangen?

LG Gruß
Maddien
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#2

09.11.2015, 16:27

Das dürfte richtig sein, berührt aber natürlich nicht Deinen Erstattungsanspruch generell. Die weiteren Kosten wären notfalls nach 788 festzusetzen.
läuft...
:huch
Ernie

#3

09.11.2015, 17:30

Walle hat geschrieben:Nun teilt die Bank mit, dass diese Kosten mit dem PfüB nichts zu tun hat und dass die Sache für sie erledigt ist
Korrekt. Der Drittschuldner ist für die Forderung, die im Pfüb genannt ist, sowie die Zustellkosten für den Pfüb in Anspruch zu nehmen. Da musst Du wohl beim Schuldner anklopfen...
Walle
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#4

10.11.2015, 10:01

ok. Herzlichen Dank
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