Zusatzfragen Vermögensauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Aelizia
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#1

06.11.2015, 12:45

Hallo zusammen :wink1

Schuldner ist zur Abgabe der VAK geladen (wir vertreten den Gläubiger).

Ich weiß aus der Zeitung, dass der Schuldner ein Grundstück verkauft hat.
Mir ist auch zu Ohren gekommen, dass ein Kaufpreis + zusätzlich jährliche Zahlungen vereinbart worden sein sollen.
Dies sind allerdings inoffizielle Infos.

Meine Frage dazu:

kann ich den GVZ bitten, entsprechende Zusatzfragen im Termin zu stellen?

z.B. ob
Kaufpreis bereits vollständig an SU ausgezahlt ist
weitere Zahlungen durch den Käufer an den Schuldner vereinbart sind

und Namen und aktuelle Anschrift des Käufers benennen lassen?
Maddien
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#2

06.11.2015, 12:51

Du kannst sogar am Termin teilnehmen. Von daher dürfte Hinweise an den GVZ kein Problem sein.
läuft...
:huch
Dane129
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#3

06.11.2015, 12:51

Darauf solltest Du unbedingt im Rahmen der Auftragserteilung an den GVZ hinweisen und durch den GVZ entsprechende Infos im Rahmen der Abgabe der VAK einholen lassen!
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Anahid
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#4

06.11.2015, 12:53

Ja, kannst Du stellen. Schließlich stellt der Kaufpreis ja ein Vermögen dar. Und wenn der Kaufpreis nicht geflossen ist, dann sollte er auch den Namen des Käufers bekanntgeben können. Ggf. erscheint der aber gar nicht zum Termin. Mal daran gedacht? Bis dass der Haftbefehl da ist usw. ist ggf. alles zu spät. Ist das zuständige Grundbuchamt in einer anderen Stadt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Aelizia
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#5

06.11.2015, 14:36

Danke für Eure Antworten!

Das Grundbuchamt ist hier in der Nähe. Zumindest um einiges näher als das Büro des Gerichtsvollziehers.
Bekomme ich wohl Einsicht in die Grundbuchakte? Ein Grundbuchauszug wird mir nichts nützen, daraus ergeben sich die Kaufpreismodalitäten ja nicht.
Ich gehe davon aus, dass der Käufer schon Eigentümer ist, weil er auf dem Grundstück schon ein Gewerbe betreibt.
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#6

06.11.2015, 14:39

Ich würds mal probieren. Bei einem Gericht vor Ort bekommt man in der Regel schneller mal eine Einsicht als bei einem fremden Gericht. Akte schnappen, Kopie des Titels mitnehmen und fragen. Fragen kostet nichts.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Aelizia
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#7

06.11.2015, 14:41

Ist auf meiner to-do-Liste für Montag!

Danke!
joggellive
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#8

06.11.2015, 18:11

Bei Uns Kassieren die Gerichte nach einer Erinnerung , die Zusatzfragen. Es kann also auch sein, das es nach hinten los geht.
Jupp03/11

#9

06.11.2015, 18:25

Die Themenstarterin wird Montag das einzig Richtige machen und sich Kopie vom Vertrag besorgen, da sie darauf auch einen Anspruch hat. Sie müßte allerdings eine Vollmacht, ausgestellt von ihrem Chef, mitnehmen, dass sie berechtigt ist, in seinem Namen die Grundakten einzusehen.
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