Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Morgenmuffel
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#1
05.11.2015, 15:10
Hallo,
wir haben wir eine etwas spannende Sache - würd ich mal so sagen: Unser Mandant kommt heute hier rein und legt uns ein Urteil vor, das fast 20 Jahre alt ist und an ihn vor kurzem zugestellt wurde (er sagt, es wurde auch damals an ihn zugestellt). Jedenfalls hat er damals die Forderung von 15.000,00 DM bezahlt, hat aber keinen Beleg mehr darüber. Die Bank kann auch nichts mehr nachweisen, da diese nur bis zu 10 Jahre zurückgehen kann. Der Mandant hat somit lediglich seine Frau als Zeugin.
Jetzt ist es so, dass die damalige Klägerin (unser Mandant war Beklagter) insolvent wurde und den Titel an eine Firma XY verkauft hat. Auf diese Firma wurde der Titel auch umgeschrieben. Jetzt gibt es von dieser Firma aber eine Rechtsnachfolgerin und genau diese vollstreckt. Muss da nicht erneut der Titel umgeschrieben werden?
Das Konto wurde mittels Zahlungsverbot schon gesperrt. Wir wollen natürlich dem Mandanten helfen und würden gerne Erinnerung einlegen. Ich bin mir aber so unsicher, ob nochmals eine Umschreibung hätte erfolgen müssen. 90 % meines Bauchgefühls sagen ja. Kann das vielleicht jemand bestätigen?
Danke!
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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Anahid
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#2
05.11.2015, 15:15
Das kommt drauf an (mein Lieblingsspruch). Wenn die Rechtsnachfolge z.B. durch einen beizufügenden Handelsregisterauszug nachgewiesen wird, denke ich nicht, dass eine Titelumschreibung erforderlich ist. Bei Heirat muss ich ja auch nicht jedes Mal den Titel ändern lassen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. ![Smilie-mit-Katze :katze1](./images/smilies/katze1.gif)
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Morgenmuffel
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#3
05.11.2015, 15:16
Ist auch bisschen mein Lieblingsspruch, Anahid. Hihi!
Also nachgewiesen wurde nur mittels notarieller Urkunde die Fa. XY, aber nicht die weitere Rechtsnachfolge. Davon liegt gar nichts vor. Also müsste umgeschrieben werden oder?
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#4
05.11.2015, 18:07
Nö, die müssen halt die Rechtsnachfolge nachweisen (durch Handelsregister o.ä.). Umschreiben muss ich ja eigentlich nur dann, wenn ein anderer, als der Gläubiger vollstrecken will und das ist hier ja nicht so. Die Person hat sich ja nicht geändert, sondern nur der Name.
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Jupp03/11
#5
05.11.2015, 18:08
Hast du im übrigen mal geprüft, ob überhaupt eine Rechtsnachfolge auf die jetzige Gläubigerin vorliegt? Wurde der seinerzeitige Beklagte anwaltlich vertreten? Unsere hier doch verhältnismäßig kleinen Bankinstitute haben alte Unterlagen vor Vernichtung gefilmt. Wurde so konkret bei der Bank nachgefragt? Wann war denn die Klägerin insolvent und wann erfolgte der Verkauf durch wen?
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Morgenmuffel
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#6
06.11.2015, 08:59
@)Anahid: Ok, keine Umschreibung, aber nachgewiesen haben sie es auch nicht. Die haben halt nur geschrieben .... als Rechtsnachfolgerin der Fa. XY..... Aber gut zu wissen. Vielen Dank!
@Jupp: Unser Mandant (damaliger Beklagter) wurde anwaltlich vertreten. Theoretisch könnte ich ja auch dort mal nachfragen, ob er noch Unterlagen hat, ggf. auch einen Zahlungsnachweis unseres Mandanten, aber da der Titel von 1996 ist, gehe ich davon aus, dass er die Akte inzwischen vernichtet hat.
Bei der Bank hat unser Mandant nachgefragt. Die haben nichts mehr vorliegen. Weitere Angaben konnte unser Mandant auch nicht machen. Aber trotzdem danke für Eure Hilfe
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