Teilzahlungsvereinbarung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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AliceImWunderland
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#11

04.11.2015, 10:33

Abtretung der gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche auf Arbeitseinkommen usw...
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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JJJ
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#12

04.11.2015, 15:36

"Der/die Schuldner/Schuldnerin erklärt, dass er/sie bei gleichbleibenden wirtschaftlichen Verhältnissen zur Zahlung der vereinbarten Beträge in der Lage ist und seinen/ihren hier übernommenen Verpflichtungen pünktlich nachkommen wird. Daher verzichtet er/sie auch auf gerichtlichen Vollstreckungsschutz und die Einrede der Verjährung."

"Der/die Schuldner/Schuldnerin verpflichtet sich, die für den Abschluss dieser Vereinbarung entstehenden Kosten, einschließlich Anwaltsgebühren zu zahlen. Alle Zahlungen werden zunächst auf die Kosten dieses Vergleichs, dann auf die bisher entstandenen Kosten, auf die Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung verrechnet."
:wink1 Unser größter Ruhm liegt nicht darin, niemals zu fallen, sondern jedesmal wieder aufzustehen, wenn wir gescheitert sind. 8)
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