KFZ - Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Liesel
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#11

29.10.2015, 14:35

joggellive hat geschrieben:Ich hoffe dir ist bekannt, das Halter nicht gleich Eigentümer ist? Das steht auf jeden Fahrzeugbrief drauf. halter ist der Kaufsvertragsunterzeichner.
:kopfkratz
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#12

29.10.2015, 14:36

War die KFZ-Auskunft nicht "historisch" aufgebaut? Wenn ich das richtig erinnere, sollte man genau darauf achten, ob die Dinger nichtseit Jahren abgemeldet sind.
läuft...
:huch
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paralegal6
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#13

29.10.2015, 14:43

Joggellive meint sicher Eigentümer.
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Morgenmuffel
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#14

29.10.2015, 14:49

Alexis hat geschrieben:Laut Mitteilung des Gerichtsvollziehers und dem Auskunftsersuchen beim Kraftfahrtbundesamt wurden mir 10 Kraftfahrzeuge zwischenzeitlich benannt (Marke, Zulassung, Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugklasse).:-(
Ich hatte das neulich auch mal, aber nachdem ich mir den ellenlangen Ausdruck mal genauer angeschaut habe, hab ich festgestellt, dass nur noch ein Kfz angemeldet ist. Alle anderen waren abgemeldet. Das Kraftfahrtbundesamt teilt nämlich ALLE jemals zugelassenen Fahrzeuge mit... Aber wenn der GV das auch so mitgeteilt hat.... Nur Halter ist nicht gleich Eigentümer wie schon geschrieben).
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
Alexis
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#15

30.10.2015, 12:09

Ja ist mir bekannt. Aber mein Chef möchte die Vollstreckung der KFZ veranlassen. Ich hab leider bis jetzt nicht herausgefunden, ob ich hierfür ein vorgeschriebenes Formular verwenden muss.
Ein Muster für die Vorgehensweise oder entsprechende Antragsformulierungen konnte ich ebenfalls nicht finden... aaahhh... :-(
Ernie

#16

30.10.2015, 13:20

Alexis hat geschrieben:ob ich hierfür ein vorgeschriebenes Formular verwenden muss
Nein.

Du machst einen Sachpfändungsauftrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher und weist ausdrücklich daraufhin, dass er bitte die KFZ (sämtlichst genauestens aufführen, wenn möglich mit Fahrgestell-Nr. oder Kennzeichen) pfänden und verwerten soll.
Ernie

#17

30.10.2015, 13:22

Alexis hat geschrieben:Zulassungsabschnitt-ID und das Kennzeichen angezeigt (M ****** - 6 stellig)
Könnten Anhänger sein.

Mofas oder Roller (bis 50 ccm) haben jedes Jahr ein neues Kennzeichen (3 Buchstaben, 3 Zahlen).
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vanhitomi
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#18

30.10.2015, 13:24

Pfändung Kfz durch Antrag auf Wegnahme der Schlüssel + Papiere und Anbringung des Pfandsiegels. Siehe auch: AG Neumünster: Beschluss vom 20.05.2003 - 84 M 1369/02

Die Zwangsvollstreckung muss nicht so teuer sein:

Ebenfalls kann die Pfändung nicht abgelehnt werden, weil die Gläubigerin einen vom Gerichtsvollzieher angeforderten Vorschuss nicht geleistet hat. Die Gläubigerin hat sich mit dem Belassen der Pfandsache im Gewahrsam des Schuldners einverstanden erklärt. Kosten der Pfändung für Abtransport, Schätzung, Standkosten, Veröffentlichung etc. entstehen bei der von der Gläubigerin begehrten Vorgehensweise nicht. Für die Schätzung genügt ggf. ein Anruf bei einem örtlichen Autohändler. Dies ist für den Gerichtsvollzieher zumutbar und stellt eine zulässige Form der Wertermittlung dar (vgl. Anmerkung des Geschäftsführers der Gläubigerin (!) zu Beschluss des AG Neumünster vom 20.05.2003 - Aktenzeichen 84M136902 84 M 1369/02 in: DJB 2003, 549).

Quelle: AG Singen, Beschluss vom 14.05.2010 - 1 M 4335/09

Und ansonsten mal den GVZ des Vertrauens fragen :mrgreen:
Namaste
Alexis
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#19

30.10.2015, 15:03

Vielen vielen vielen vielen Dank :-D !!!

Ich halte Euch auf dem Laufenden :-)
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