Hallo,
ich habe beim Amtsgericht Stralsund einen Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gestellt am 15.07.2015.
Das Amtsgericht teilte mir auf Nachfrage am 09.09.2015 mit, daß der derzeitige Bearbeitungsstand des zuständigen Rechtspflegers der 30.04.2015 ist.
Kann ich die Bearbeitung beschleunigen? Gibt es hierfür Erledigungsfristen für das Amtsgericht?
In der Zwangsvollstreckung ist bekanntermaßen Schnelligkeit gefragt und ich fürchte, daß Konto/Arbeitgeber des Schuldners sich ändert bzw. auflöst, wenn der Pfü warm und trocken beim Amtsgericht rumliegt über so lange Zeit.
Viele Grüße
Bianca
Beschleunigung Erlaß Pfü vom 15.07.15
- booo
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Ging auch ein vorläufiges Zahlungsverbot raus?
Wenn nein, warum nicht?
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Hallo Themenstarter/in
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Vielen Dank,
Das Forenteam.
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Das ist ja ein krasser Rückstand beim Gericht!
Außer einer Beschwerde beim Direktor des Amtsgerichts fällit mir nichts ein.
Außer einer Beschwerde beim Direktor des Amtsgerichts fällit mir nichts ein.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
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Liebes Forenteam,
ich habe das Berufsfeld jetzt ergänzt. Danke für den Hinweis.
Ein VZV ist nicht zur Zustellung gebracht worden, da die Gerichte hier in Hamburg erfahrungsgemäß schnell genug sind mit dem Erlaß der Beschlüsse und ich mir die Kosten für die Zustellung des VZV sparen kann. In diesem Fall wäre ein etwaiges VZV bereits abgelaufen und hätte mir nicht wirklich viel genützt, oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße
Bianca
ich habe das Berufsfeld jetzt ergänzt. Danke für den Hinweis.
Ein VZV ist nicht zur Zustellung gebracht worden, da die Gerichte hier in Hamburg erfahrungsgemäß schnell genug sind mit dem Erlaß der Beschlüsse und ich mir die Kosten für die Zustellung des VZV sparen kann. In diesem Fall wäre ein etwaiges VZV bereits abgelaufen und hätte mir nicht wirklich viel genützt, oder sehe ich das falsch?
Viele Grüße
Bianca
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Die armen Beschäftigten der Gerichte in Meck-Pomm leiden meiner Erfahrung nach krass unter der Schließung/Zusammenlegung der Amtsgerichte. Monatelanger Rückstand ist uns da nun auch schon mehrfach begegnet, da ist dann eine einzelne Dame für _alle_ PfÜBs aus einem geschlossenen AG und dem neuen AG zuständig, das kann nicht funktionieren.
läuft...
- Morgenmuffel
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Du kannst aber immer wieder ein VZV ausbringen. Ich hatte hier mal eine Sache, da hat das auch ewig mit einem Pfüb gedauert, da hab ich bestimmt drei VZV noch rausgehauen, bis der Pfüb erlassen wurde. Ist zwar schon ein paar Jahre her, hatte aber keine Probleme damit.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
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Weitere VZV sind aber nicht rangwahrend, sofern Euch jemand mit einem weiteren PfÜB dazwischenfunkt. Damit hält man Beträge fest, sichert sie aber nicht...leider.
läuft...
- Morgenmuffel
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Ich glaube, um den Rang ging es uns damals nicht, sondern nur, dass Beträge festgehalten werden. Ich kann mich auch an die Sache nicht mehr erinnern. Ist bestimmt 8 Jahre her. Hatte das auch jetzt nur noch so im Kopf
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
- Bibi
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Ich würde jetzt auch erst einmal schleunigst ein VZV zustellen lassen und parallel an das Gericht schreiben mit dem Hinweis, dass darum gebeten wird die Bearbeitung des Pfüb-Antrages vorzuziehen, da sich das VZV in der Zustellung befindet.
Ich gebe bei jedem Pfüb an "Eilt sehr! Vorläufiges Zahlungsverbot in Zustellung" und die Gerichte beeilen sich dann mit dem Erlass des Pfüb immer.
Ich gebe bei jedem Pfüb an "Eilt sehr! Vorläufiges Zahlungsverbot in Zustellung" und die Gerichte beeilen sich dann mit dem Erlass des Pfüb immer.
Man kann ohne Katzen leben - aber schon der Versuch ist sinnlos.