Langatmige Zwangsvollstreckung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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TinaW
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#1

21.10.2015, 16:20

Ich habe leider keinen ähnlichen Thread gefunden, deshalb habe ich einen neuen geöffnet. Wenn das nicht erwünscht ist, dann bitte den Thread wieder löschen

Ich wollte Euch eigentlich nur erzählen, wie "schnell" die Gerichtsvollzieher hier bei uns in der Stadt sind:
Ich habe am 14.07.2015 einen kombinierten ZV-Auftrag mit VAK-Abnahme gestellt und heute eine Nachricht erhalten, dass der Schuldner zur Abnahme der Vermögensauskunft auf den 11.11.2015 geladen wurde. Auf Sachstandsanfrage wurde nicht reagiert. Ich finde das eine ganz schön lange Bearbeitungszeit.
Maddien
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#2

21.10.2015, 16:31

Wir erfahren von unseren Amtsgerichten in Hamburg des Öfteren völliges Unverständnis auf Fragen nach der Abgabe an den zuständigen Gerichtsvollzieher - der Antrag sei doch erst vor drei Monaten eingereicht worden, da könne man noch nichts erwarten.

In einer der letzten Ausgaben des Infoblatts des Hamburger Anwaltvereins gab es einen langen Artikel zum Zustand der Gerichte und zur Arbeitsüberlastung der Gerichtsvollzieher. Jede 10. Stelle ist nicht besetzt und die verliebenen GVZ ächzen unter dem Mehraufwand, der durch die ZV Reform verursacht wurde.
läuft...
:huch
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Ciara
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#3

21.10.2015, 16:33

Da kann ich Maddien nur recht geben. Hier in Hamburg wäre das, was du da schilderst, noch schnell.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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#4

21.10.2015, 16:40

Wir hatten einen Gerichtsvollzieher in den neuen Bundesländern der mal eben 6 Monate auf nichts reagierte und erst dann tätig wurde.
Auf Beschwerde beim zuständigen Gericht kam nur die Antwort: "Was wollen Sie denn? das war doch noch schnell für unsere Region!"

In manchen Ecken gehen die Gerichtsvollzieher reihenweise in den Ruhestand und es kommt kein Nachwuchs nach. Dementsprechend viel müssen auch die verbliebenen Personen leisten.
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niva
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#5

21.10.2015, 16:40

hier in FFM liegen wir oft bei 2-3 Monaten und wir haben einen GVZ, der rasent schnell arbeitet, ich bin immer ganz schockiert, wenn 2 Tage nach dem der Antrag raus ist, schon der EV-Termin steht (und Zahlen tun die Schuldner bei dem auch irgendwie wesentlich häufiger), aber wenn ich außerhalb mal vollstrecke, dann ist es durchaus üblich, dass es mal ein paar Monate länger dauert. ich lass die Sachstandsfragen dann einfach sein (nimmt ja nur Zeit weg, die man für die Bearbeitung der eigentlichen Akte nutzen könnte) und leg mir die WV einfach einen Monat weiter.
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Laska
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#6

21.10.2015, 20:34

Wir in Düsseldorf haben im Dezember 2014 einen ZV-Auftrag erteilt. Im März kam auf unsere Sachstandsanfrage ein Rückfax von einem anderen GVZ, dass der zuständige GVZ erkrankt sei... ok. Eine Nachfrage bzgl. Vertretung usw. blieb unbeantwortet... im Mai wieder eine Sachstandsanfrage hingeschickt, wieder ohne Erfolg. Telefonisch ist dieser Mensch einfach nicht zu erreichen, weder innerhalb noch außerhalb seiner Sprechzeiten. Jeweils im Juli und August unter Androhung einer Rechtsbeschwerde den GVZ angeschrieben... tzzz, immer noch keine Reaktion. :schock

Ich werde nun den Präsidenten des AG anschreiben und um Unterstützung bitten.

Aber zum Glück ist das hier nicht die Regel.
Liebe Grüße

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Jupp03/11

#7

21.10.2015, 20:36

Laska hat geschrieben:Wir in Düsseldorf haben im Dezember 2014 einen ZV-Auftrag erteilt. Im März kam auf unsere Sachstandsanfrage ein Rückfax von einem anderen GVZ, dass der zuständige GVZ erkrankt sei... ok. Eine Nachfrage bzgl. Vertretung usw. blieb unbeantwortet... im Mai wieder eine Sachstandsanfrage hingeschickt, wieder ohne Erfolg. Telefonisch ist dieser Mensch einfach nicht zu erreichen, weder innerhalb noch außerhalb seiner Sprechzeiten. Jeweils im Juli und August unter Androhung einer Rechtsbeschwerde den GVZ angeschrieben... tzzz wieder keine Reaktion. :schock

Ich werde nun den Präsidenten des AG anschreiben und um Unterstützung bitten.

Aber zum Glück ist das hier nicht die Regel.
den gibt es nicht.
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Laska
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#8

21.10.2015, 20:36

Ok, dann den Direktor.
Liebe Grüße

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#9

22.10.2015, 07:32

Jupp03/11 hat geschrieben:
Laska hat geschrieben: Ich werde nun den Präsidenten des AG anschreiben und um Unterstützung bitten.
den gibt es nicht.
Angela Glatz-Büscher
Präsidentin des Amtsgerichts
und die
Angehörigen
des Amtsgerichts Düsseldorf
http://www.ag-duesseldorf.nrw.de/behoerde/index.php

Den Hamburger Amtsgerichten mit ihren insgesamt ca. 1.600 Mitarbeitern (einschließlich der Stadtteilgerichte) steht der Präsident des Amtsgerichts, Herr Hans-Dietrich Rzadtki, vor. Dem Präsidenten obliegt die Dienstaufsicht über etwa 265 Richterinnen und Richter aller Hamburger Amtsgerichte.
http://justiz.hamburg.de/amtsgericht/verwaltung/
Grußwort des Präsidenten
Hallo und herzlich willkommen im Amtsgericht Hannover!
Gerd Vogel, Präsident des Amtsgerichts
http://www.amtsgericht-hannover.nieders ... _psmand=74
Der Präsident des Amtsgerichts Köln
Henning Banke
http://www.ag-koeln.nrw.de/kontakt/impressum/index.php
Justizminister Dr. Jürgen Martens hat heute Rainer Huber die Ernennungsurkunde zum Präsidenten des Amtsgericht Chemnitz (I) überreicht; sein Amt tritt er zum 1. Juli 2010 an.
http://www.justiz.sachsen.de/smj/content/1664.php


Dem Amtsgericht steht als Behördenleiter oder Behördenleiterin je nach Größe des Gerichts ein Direktor bzw. eine Direktorin oder ein Präsident bzw. eine Präsidentin vor.
http://www.ag-duesseldorf.nrw.de/aufgab ... /index.php
Viele Grüße vom Alex
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#10

23.10.2015, 13:24

Maddien hat geschrieben:Wir erfahren von unseren Amtsgerichten in Hamburg des Öfteren völliges Unverständnis auf Fragen nach der Abgabe an den zuständigen Gerichtsvollzieher - der Antrag sei doch erst vor drei Monaten eingereicht worden, da könne man noch nichts erwarten.

In einer der letzten Ausgaben des Infoblatts des Hamburger Anwaltvereins gab es einen langen Artikel zum Zustand der Gerichte und zur Arbeitsüberlastung der Gerichtsvollzieher. Jede 10. Stelle ist nicht besetzt und die verliebenen GVZ ächzen unter dem Mehraufwand, der durch die ZV Reform verursacht wurde.
Ich hatte letztens ein AG deswegen angeschrieben:
Sehr geehrte Damen und Herren,

dieses Schreiben ist nicht als Erinnerung gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu betrachten.

Am 10.08.2015 beauftragten wir den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Abnahme der Vermögensauskunft gegen den oben genannten Schuldner.

Am 24.08.2015 teilte uns der zuständige Gerichtsvollzieher unter de Az. 1 DR xxxx/15 mit, dass er den Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft auf den 10.11.2015 bestimmt hätte.
Es dauert also 3 Monate von unserem Vollstreckungsauftrag an bis der Schuldner eine Vermögensauskunft abgeben muss.

Mir ist bewusst, dass die Gerichtsvollzieher seit der Vollstreckungsreform heillos überlastet sind und mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.
Allerdings zeigt unsere bisherige Erfahrung, dass der Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft in der Regel innerhalb von 6 bis 8 Wochen nach unserem Vollstreckungsauftrag festgesetzt wird.
Es wird um Mitteilung gebeten, wieso in diesem Fall der Termin erst 3 Monate nach dem Vollstreckungsauftrag bestimmt wurde.

Diese lange Wartezeit ist allerdings meiner Meinung nach für einen Gläubiger grundsätzlich unzumutbar. Da der Staat für zivilrechtliche Zwangsvollstreckungen das Monopol hat, sollte auch dafür gesorgt werden, dass eine Zwangsvollstreckung zeitnah stattfinden kann. Auch wenn Sie als Gericht darauf recht wenig Einfluss haben, wird angeregt die Personalsituation bei den Gerichtsvollziehern deutlich zu verbessern.
Bringt wohl nicht wirklich viel, aber wer nicht wagt...
Viele Grüße vom Alex
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