Halli hallo ihr Lieben,
ich habe ein Problemchen....und beim Stöbern bin ich leider nicht fündig geworden.
Wir haben für eine Mandantin einen MB und VB benatragt und bekommen. Als ich dann eine Vollstreckungsankündigung machen wollte, stellte mein Chef dann mal so fest, dass die Schuldnerin ja im Anschreiben anders bezeichnet ist, als im Antrag auf Erlass eines MB und demzufolge auch im VB ein anderer Name angegeben ist. Es handelt sich um eine GmbH, die lediglich ihren Namen geändert hat, was auch im Handelsregisterauszug ersichtlich ist. Das Problem ist nur, das Mahngericht korrigiert das nicht, weil es ja kein Fehler vom Gericht war, sondern von uns bei der Antragstellung. Ich habe mir die Akte nochmal angesehen und festgestellt, dass die GmbH bereits vor unserem Antrag auf Erlass eines MB und VB den neuen Namen im HR aufgeführt hatte.
Ich frage mich da nur, warum der MB und VB ohne Probleme zugestellt werden konnten und ob ich überhaupt eine Namensänderung brauche. Würde es nicht auch ausreichen, wenn ich den HR-Auszug mitschicke?
Vielen Dank und liebste Grüße
Die Jenny
Schuldnerin hatte bei Antrag schon anderen Namen
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Zur Namensänderung finde ich Erläuterungen, dass hier beim zuständigen Vollstreckungsorgan einfach nur die Indentität des Schuldners nachgewiesen sein muss. Bei einer reinen Namensänderung dürfte dann doch ein HR-Auszug völlig ausreichend sein, oder? Sicher wäre ein Klarstellungsvermerk auf dem Titel ein sicherer Weg, aber das zuständige Mahngericht erstellt mir einen solchen nicht, da ich ja letztlich den Fehler gemacht habe. Es ist aber nirgends gesagt, dass es unbedingt erforderlich ist, einen Klarstellungsvermerk auf dem Titel zu erwirken.
Sehe ich das falsch?
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- katuscha
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Wenn der Schuldner z. B. heiratet, dann füge ich auch nur die Heiratsurkunde bei. Ich würde es einfach mal mit dem Handelsregisterauszug versuchen, wenn darauf ersichtlich ist, dass sich lediglich der Name geändert hat.
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ich denke nicht, dass das funktionieren wird. wenn der Name nach Erlass des VB geändert worden wäre, hättest du es über eine Rechtsnachfolgeklausel regeln können, aber da die Namensänderung ja vorher stattgefunden hatte, würde ich sagen, dass das nichts bringt und du einen neuen MB beantragen musst.
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Ich probiers einfach. Mich ärgert es nur, dass mein Chef sich den Antrag nicht so genau angeguckt hat, wie das Anschreiben dann später....
Aber es ist nicht zu ändern. Jedenfalls liegt keine Rechtsnachfolge vor, lediglich eine Namensänderung, da sind die Anforderungen nich so hoch wie bei den §§ 727 ff. ZPO.
Bin nur etwas unsicher, weil der Name schon vor Antragstellung geändert war. War mir anhand der Unterlagen nur iwie nicht ersichtlich.... Naja, ich versuchs einfach mal und hoffe, dass es klappt.
Hoffe, wir müssen den Antrag nicht nochmal stellen, das gibt sicherlich Ärger mit dem Mandanten.... Könnte mein Chef mir das dann rein theoretisch vom Gehalt abziehen?
Aber es ist nicht zu ändern. Jedenfalls liegt keine Rechtsnachfolge vor, lediglich eine Namensänderung, da sind die Anforderungen nich so hoch wie bei den §§ 727 ff. ZPO.
Bin nur etwas unsicher, weil der Name schon vor Antragstellung geändert war. War mir anhand der Unterlagen nur iwie nicht ersichtlich.... Naja, ich versuchs einfach mal und hoffe, dass es klappt.
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Dein Chef hat den Antrag unterschrieben, als haftet er für die Richtigkeit der Angaben, nicht du.
Dracarys!
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Das ist schon einmal gut zu wissen.
Aber wir hoffen mal aufs Beste und bleiben guter Hoffnung
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Und selbst wenn es dein Fehler wäre, kann er es nicht einfach so vom Gehalt abziehen. Das geht mMn nur bei grober Fahrlässigkeit (Nachweis!) oder Vorsatz und unter Beachtung von Pfändungsfreigrenzen und es müsste erinnerlich vorher eine Aufrechnung erfolgen.
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Ich schätze meinen Chef jetzt auch nicht so ein, dass er das machen würde. Zumal er ja RA ist und sich mit Gesetzen auskennen sollte