Hallo Ihr Lieben,
wenn ich in einer Sache bei unterschiedlichen Gerichten eine Schuldnerregisteranfrage zur gleichen Zeit getätigt habe, gilt dies dann als eine Angelegenheit oder kann ich jede Anfrage separat abrechnen. Parallel haben wir auch um Übersendung einer Sterbeurkunde gebeten. Die Angelegenheit soll nun abgerechnet werden. Der Mandant äußert sich nicht mehr. Ich habe keine einzige Vollstreckungsmaßnahme erteilt bis auf verschiedene Schuldnerregisteranfragen bei unterschiedlichen Gerichten. Der Chef wollte es seinerzeit so.
M.E. handelt es sich hierbei um eine vorbereitende Maßnahmen. Ich würde nur eine 0,3 Gebühr nach 1.500,00 € (Stand Juli 2013) abrechnen. Meinem Chef ist das zu wenig. Er meint ich solle prüfen, ob man da nicht mehr abrechnen kann. Ich finde leider nichts im Kommentar.
Kann mir jemand behilflich sein? Was meint Ihr?
Vielen Dank
Mehrere Schuldnerregisteranfragen
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- Forenfachkraft
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Es liegt ein Titel vor, ja. Allerdings ist die Sache nicht ganz einfach. Die Titel gingen gegen eine GmbH, vertr. durch einen GF. Dieser ist verstorben. Es lag aber auch eine handschriftliche und selbstschuldnerische Bürgschaft des GF und des Prokuristen für die Verbindlichkeiten aus dem MV der entsprechenden GmbH vor. Wir mussten zunächst die Erben ermitteln, sollten diese dann aber nicht mehr in Anspruch nehmen. Parallel haben wir Schuldnerregisteranfragen für den Prokuristen getätigt und um Übersendung einer Kopie des Erbscheines gebeten, um ggf. die Erben als Rechtsnachfolger in Anspruch zu nehmen. Die Sache soll nicht weiter verfolgt werden. Was könnte ich abrechnen?
- Anahid
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Aber gegen den GF und den Prokuristen persönlich lagen keine Titel vor - hab ich das richtig verstanden?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.