Hallo zusammen,
was bedeutet denn folgender Text in einem End-Urteil (wir sind Kläger):
"3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet."
Muss ich jetzt Sicherheit leisten oder kann ich einfach ohne vollstrecken?
Vollstreckung mit Sicherheitsleistung
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Ich würde sagen, du bzw. euer Mandant muss hier Sicherheit leisten vor der Vollstreckung.
Was mich wundert, ist der Passus mit der Abwendung der Vollstreckung. Wenn der Vollstreckungsschuldner 110 % leistet, ist das doch quasi einfach eine Zahlung und die ZV damit hinfällig?
Was mich wundert, ist der Passus mit der Abwendung der Vollstreckung. Wenn der Vollstreckungsschuldner 110 % leistet, ist das doch quasi einfach eine Zahlung und die ZV damit hinfällig?
- niva
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nein. er leistet ja nicht an den Gläubiger, sondern hinterlegt den Betrag.pitz hat geschrieben:Wenn der Vollstreckungsschuldner 110 % leistet, ist das doch quasi einfach eine Zahlung und die ZV damit hinfällig?
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Achso, damit er - falls er Rechtsmittel einlegt und dann gewinnt - das Geld unproblematisch zurückerhalten kann?niva hat geschrieben:nein. er leistet ja nicht an den Gläubiger, sondern hinterlegt den Betrag.pitz hat geschrieben:Wenn der Vollstreckungsschuldner 110 % leistet, ist das doch quasi einfach eine Zahlung und die ZV damit hinfällig?
- niva
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so ist es. §§ 711, 712 ZPOpitz hat geschrieben:Achso, damit er - falls er Rechtsmittel einlegt und dann gewinnt - das Geld unproblematisch zurückerhalten kann?niva hat geschrieben:nein. er leistet ja nicht an den Gläubiger, sondern hinterlegt den Betrag.pitz hat geschrieben:Wenn der Vollstreckungsschuldner 110 % leistet, ist das doch quasi einfach eine Zahlung und die ZV damit hinfällig?
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niva hat geschrieben:so ist es. §§ 711, 712 ZPOpitz hat geschrieben:Achso, damit er - falls er Rechtsmittel einlegt und dann gewinnt - das Geld unproblematisch zurückerhalten kann?niva hat geschrieben:nein. er leistet ja nicht an den Gläubiger, sondern hinterlegt den Betrag.pitz hat geschrieben:Wenn der Vollstreckungsschuldner 110 % leistet, ist das doch quasi einfach eine Zahlung und die ZV damit hinfällig?