Vollstreckung mit Sicherheitsleistung

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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#1

02.10.2015, 10:10

Hallo zusammen,

was bedeutet denn folgender Text in einem End-Urteil (wir sind Kläger):

"3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite vorher Sicherheit in gleicher Höhe leistet."

Muss ich jetzt Sicherheit leisten oder kann ich einfach ohne vollstrecken?
pitz
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#2

02.10.2015, 10:15

Ich würde sagen, du bzw. euer Mandant muss hier Sicherheit leisten vor der Vollstreckung.

Was mich wundert, ist der Passus mit der Abwendung der Vollstreckung. Wenn der Vollstreckungsschuldner 110 % leistet, ist das doch quasi einfach eine Zahlung und die ZV damit hinfällig?
Maddien
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#3

02.10.2015, 10:23

mE muss da nichts geleistet werden. Die Abwendungsbefugnis ist tituliert, keine Bedingung für den Beginn der ZV.
läuft...
:huch
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niva
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#4

02.10.2015, 10:28

pitz hat geschrieben:Wenn der Vollstreckungsschuldner 110 % leistet, ist das doch quasi einfach eine Zahlung und die ZV damit hinfällig?
nein. er leistet ja nicht an den Gläubiger, sondern hinterlegt den Betrag.
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pitz
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#5

02.10.2015, 10:37

niva hat geschrieben:
pitz hat geschrieben:Wenn der Vollstreckungsschuldner 110 % leistet, ist das doch quasi einfach eine Zahlung und die ZV damit hinfällig?
nein. er leistet ja nicht an den Gläubiger, sondern hinterlegt den Betrag.
Achso, damit er - falls er Rechtsmittel einlegt und dann gewinnt - das Geld unproblematisch zurückerhalten kann?
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niva
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#6

02.10.2015, 10:43

pitz hat geschrieben:
niva hat geschrieben:
pitz hat geschrieben:Wenn der Vollstreckungsschuldner 110 % leistet, ist das doch quasi einfach eine Zahlung und die ZV damit hinfällig?
nein. er leistet ja nicht an den Gläubiger, sondern hinterlegt den Betrag.
Achso, damit er - falls er Rechtsmittel einlegt und dann gewinnt - das Geld unproblematisch zurückerhalten kann?
so ist es. §§ 711, 712 ZPO
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pitz
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#7

02.10.2015, 10:43

niva hat geschrieben:
pitz hat geschrieben:
niva hat geschrieben:
pitz hat geschrieben:Wenn der Vollstreckungsschuldner 110 % leistet, ist das doch quasi einfach eine Zahlung und die ZV damit hinfällig?
nein. er leistet ja nicht an den Gläubiger, sondern hinterlegt den Betrag.
Achso, damit er - falls er Rechtsmittel einlegt und dann gewinnt - das Geld unproblematisch zurückerhalten kann?
so ist es. §§ 711, 712 ZPO
:thx
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