VA Mietkaution möglich, da Hinterlegung von Job-Center?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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sunshine68
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#1

24.09.2015, 13:10

Hallo,

habe folgendes Problem: Ein Schuldner hat in der EV angegeben, dass eine Kaution hinterlegt wurde beim Vermieter, jedoch hinterlegt wurde dies vom Job-Center. Kann ich die dann überhaupt pfänden lassen und wer ist dann mein Drittschuldner?? Kann mir hier jemand helfen, kenne mich mit den Job-Center nicht so aus, danke..... :sad:
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niva
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#2

24.09.2015, 13:20

du kannst nur Forderungen pfänden, die auch dem Schuldner gehören. wenn das Jobcenter die Mietkaution gezahlt hat, dann kriegt das Jobcenter die nach Beendigung des Mietverhältnisses zurück.
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sunshine68
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#3

24.09.2015, 13:27

Danke, war also nix mit weiterer Pfändung..... :thx
joggellive
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#4

24.09.2015, 19:10

Das stimmt so nicht. Mietkautionen, vom Job Center, gibt es NUR auf Darlehnsbasis. Im laufen des Leistungsbezuges, werden glaube 10% oder so der Monatsleitung zur Rückzahlung, abgezogen. man kann dem zwar dann auch wiedersprechen, so das nichts mehr abgezogen wird, beim Wegfall des Leistungsbezuges, kümmert sich dann das Hauptzollamt drum, wenn es nicht zurück gezahlt wird. Aber mit der Auszahlung an den Vermieter geht es ins Vermögen des Schuldners über, dieser bekommt auch die Auszahlung, beim Auszug. Es dient nicht als Sicherheit, für das Jobcenter, denn spätestens wenn es " abgewohnt" oder gar wirkliche Schäden, beglichen werden müssen, ginge es als Sicherheit flöten, daher holen die es sich Vorher oder Später über den Verwaltungsakt
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