Zahlung des Drittschuldners

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Morgenmuffel
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#1

21.09.2015, 12:55

Hallo an die Vollstrecker :mrgreen: ,

ich muss mich mal gerade in einer Sache, wo ich aktuell das Gehalt des Schuldners gepfändet habe, hier absichern. Also, wir haben hier aus einem EA-Beschluss das Gehalt des Schuldners gepfändet (Hauptsacheverfahren läuft noch). Der Drittschuldner hat allerdings jetzt nur einen kleinen Betrag überwiesen. Ich habe diesen angeschrieben, er solle uns bitte die Gehaltsabrechnungen des Schuldners vorlegen, weil uns der Betrag zu niedrig erscheint (ist er definitiv auch). Der DS reagiert nicht. Heute kam dann die Mitteilung des Gerichtsvollziehers über die Zustellung des Pfüb. Dort war ein Anhang des Gerichts beigefügt, wonach dem Schuldner nur noch 793,75 € von seinem Einkommen verbleiben dürfen.

Das bedeutet doch, das alles, was er darüber hinaus verdient, pfändbar und an uns bzw. die Mandantin zu zahlen ist. Jedenfalls mal so lange, bis der Rückstand getilgt ist. Oder sehe ich das falsch? Ich hab heute - glaub ich - ein Brett vorm Kopp, weil das eigentlich nicht meine erste ZV-Sache ist, aber hier ist schon bisschen was schief gelaufen in der Sache und ich will jetzt natürlich nicht noch einen Fehler machen.

Danke schonmal :oops:
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Anahid
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#2

21.09.2015, 12:59

Wir reden von einer Unterhaltspfändung?
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Geniesserin
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#3

21.09.2015, 13:07

Die Gehaltsabrechnung musst Du beim Schuldner anfordern. Wenn Du die Herausgabe im PfÜb-Formular angekreuzt hast, kannst Du den GVZ deswegen hinschicken.

Gibt es evtl. unpfändbare Einkünfte des Schuldners oder nur teilweise, die eine geringere Auszahlung evtl. erklären?
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Morgenmuffel
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#4

21.09.2015, 14:06

Ja, es ist eine Unterhaltspfändung, Anahid!

@Geniesserin: Ja, das hatte ich im Pfüb angekreuzt.

Die geringere Auszahlung rührt daher, dass der Schuldner dem Drittschuldner wohl ein Schreiben des Gerichts vorgelegt hat, wie sich der Unterhalt berechnet (jedenfalls vermuten wir das). Denn der pfändbare Betrag entspricht genau dem in der Pfändungstabelle, wenn ich von dem Betrag ausgehen, den das Gericht berechnet hat. Aber diese Berechnung im Unterhaltsverfahren hat mit der Pfändung aber nichts zu tun.
Wir wissen, was der Schuldner ungefähr verdient; die letzte aktuelle Abrechnung datiert von April. Wir bräuchten halt die aktuellen. Und weniger als im April verdient er auf keinen Fall.
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#5

21.09.2015, 14:12

Hast Du mal den DS angerufen?
Je nach Größe des Unternehmens kann es schonmal zu Schwierigkeiten bei der Berechnung kommen. Und den Arbeitgeber auf eine mögliche Drittschuldnerhaftung hinweisen. Sollte er sich gänzlich unsicher sein, könnte evtl. auch eine Hinterlegung in Frage kommen bis die Lohnabrechnungen vorliegen, wenn der DS sie nicht netter- und freundlicherweise selbst rausrückt. Verpflichtet ist er dazu jedoch nicht.

Ansonsten würde ich tatsächlich den GVZ beauftragen, die Lohnabrechnungen zu holen. Kann nur einige Wochen dauern.
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#6

21.09.2015, 14:22

Geniesserin hat geschrieben:Hast Du mal den DS angerufen?
Je nach Größe des Unternehmens kann es schonmal zu Schwierigkeiten bei der Berechnung kommen. Und den Arbeitgeber auf eine mögliche Drittschuldnerhaftung hinweisen. Sollte er sich gänzlich unsicher sein, könnte evtl. auch eine Hinterlegung in Frage kommen bis die Lohnabrechnungen vorliegen, wenn der DS sie nicht netter- und freundlicherweise selbst rausrückt. Verpflichtet ist er dazu jedoch nicht.

Ansonsten würde ich tatsächlich den GVZ beauftragen, die Lohnabrechnungen zu holen. Kann nur einige Wochen dauern.
Richtig, gerade ganz kleine Firmen haben oftmals keine Ahnung von Pfändungsfreibeträgen u.ä. und auch kein entsprechendes Lohnprogramm. Und herabgesetzte Pfändungsfreigrenzen sind da ein Fremdwort ;) Da kommt man oft mit einem freundlichen Anruf ganz schnell ans Ziel.
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#7

21.09.2015, 14:34

Ja, mein Chef hatte schon versucht anzurufen, da es ein kleines Unternehmen ist. Aber der hat keine Lust, mit uns zu reden. Hört wohl lieber auf das, was der Schuldner und des Schuldners Anwalt ihm sagt.

Letztlich geht es mir ja nicht sooo sehr um die Abrechnungen, nachdem das Schreiben des Gerichts (also der Anhang zum Pfüb) vorliegt. Ich wollte ja nur wissen, ob es richtig ist, dass alles, was der Schuldner über den 793,00 € bekommt, pfändbar ist.

Ich fürchte, da bleibt mir nur der Weg, ihn nochmals freundlich anzuschreiben und zum wiederholten Mal mitzuteilen, dass er haftet und wir gegen ihn vorgehen werden.

Aber Danke ihr Süßen!
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#8

21.09.2015, 15:37

Morgenmuffel hat geschrieben:wir gegen ihn vorgehen werden.

Aber Danke ihr Süßen!
Aber dafür wirst Du die Abrechnungen brauchen ;)
*ironiemodusan Aber Drittschuldnerklagen mit Stufenantrag sind was Schönes.... *ironiemodusaus
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#9

21.09.2015, 15:39

Ja stimmt! Oh man, heute ist definitiv nicht mein Tag :-(

Aber ich hab grad gesehen, dass im Hauptsacheverfahren diese Woche noch Termin ist. Ggf. kann man mit dem Schuldner bzw. seinem Anwalt mal reden. Wäre mir lieber, als ne Drittschuldnerklage.... *würg*
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#10

21.09.2015, 16:40

Drittschuldnerklagen sind immer Leistungsklagen.

http://www.iww.de/ve/archiv/vollstrecku ... rts-f43983
Klageanträge

Vielfach besteht die Auffassung, dass der Gläubiger als Kläger den Drittschuldner im Rahmen einer Auskunfts- oder Stufenklage in Anspruch nehmen muss. Diese Ansicht ist jedoch falsch. Der Gläubiger macht die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner im eigenen Namen mittels Leistungsklage geltend (BGH NJW 84, 1901; NJW 77, 1199). Probleme bereitet in der Praxis immer wieder die Formulierung des Klageantrags nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, vor allem bei einer Einziehungsklage. Da eine Stufenklage ausscheidet (BGH Rpfleger 06, 480), muss die Zahlungsklage beziffert sein. Genau hierin liegt aber für den Gläubiger als Kläger die Schwierigkeit. Er muss nämlich dazu die gepfändeten Lohnanteile berechnen.
läuft...
:huch
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