![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
ich muss mich mal gerade in einer Sache, wo ich aktuell das Gehalt des Schuldners gepfändet habe, hier absichern. Also, wir haben hier aus einem EA-Beschluss das Gehalt des Schuldners gepfändet (Hauptsacheverfahren läuft noch). Der Drittschuldner hat allerdings jetzt nur einen kleinen Betrag überwiesen. Ich habe diesen angeschrieben, er solle uns bitte die Gehaltsabrechnungen des Schuldners vorlegen, weil uns der Betrag zu niedrig erscheint (ist er definitiv auch). Der DS reagiert nicht. Heute kam dann die Mitteilung des Gerichtsvollziehers über die Zustellung des Pfüb. Dort war ein Anhang des Gerichts beigefügt, wonach dem Schuldner nur noch 793,75 € von seinem Einkommen verbleiben dürfen.
Das bedeutet doch, das alles, was er darüber hinaus verdient, pfändbar und an uns bzw. die Mandantin zu zahlen ist. Jedenfalls mal so lange, bis der Rückstand getilgt ist. Oder sehe ich das falsch? Ich hab heute - glaub ich - ein Brett vorm Kopp, weil das eigentlich nicht meine erste ZV-Sache ist, aber hier ist schon bisschen was schief gelaufen in der Sache und ich will jetzt natürlich nicht noch einen Fehler machen.
Danke schonmal
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)