Liebe Helferlein,
ich hab nach eingeholter Auskunft herausgefunden, dass der Schuldner im Besitz von 5 Fahrzeugen ist. Alle Fahrzeuge sind mit Kennzeichen, Marke etc. benannt.
Allerdings sind bei zwei Fahrzeugen nur Zulassungsabschnitt-ID und das Kennzeichen angezeigt (M ****** - 6 stellig),
weiß jemand um was es sich hierbei handelt?
Meine eigentliche Frage ist allerdings, wie ich jetzt am besten die Zwangsvollstreckung betreffend der KFZ einleite ?
Muss ich das mit dem Formular des PfüBs oder des normalen ZV-Antrags machen?
KFZ - Zwangsvollstreckung
- niva
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weder noch.Alexis hat geschrieben:Muss ich das mit dem Formular des PfüBs oder des normalen ZV-Antrags machen?
mit einem Pfüb kannst du nur Forderungen pfänden, aber keine Gegenstände und im ZV-Antrag gibt es - soweit ich mich erinnere - nichts zum Ankreuzen, was das passen könnte.
du machst einfach einen Sachpfändungsantrag, in dem du genau reinschreibst, was genau du pfänden willst.
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Du bist dir sicher , dass die Fahrzeuge auch dem Halter gehören ?
- AliceImWunderland
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Also mir wäre es zu heiß, nur aufgrund der Auskunft der Straßenverkehrsbehörde die KFZ-Pfändung zu betreiben. Bei den neueren Kfz ist es oft der Fall, dass diese finanziert sind und diesem Fall an die Bank sicherungsübereignet.
Bei den alten Kfz ist es oft der Fall, dass sich die Pfändung kostenmäßig gar nicht lohnt. Du muss bedenken, dass der GVZ das Fahrzeug mit Abschleppdienst abholt, dieses unterstellt (Stellplatzmiete) und dann versteigert (Versteigerungskosten). Bei einer alten "Möhre", die 800,00 Euro Wert ist, lohnt es sich meistens nicht.
Bei den alten Kfz ist es oft der Fall, dass sich die Pfändung kostenmäßig gar nicht lohnt. Du muss bedenken, dass der GVZ das Fahrzeug mit Abschleppdienst abholt, dieses unterstellt (Stellplatzmiete) und dann versteigert (Versteigerungskosten). Bei einer alten "Möhre", die 800,00 Euro Wert ist, lohnt es sich meistens nicht.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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- AliceImWunderland
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Bist du sicher, dass 5 Fahrzeuge aktuell zugelassen sind. Manchmal ist das Datum der Abmeldung so versteckt, das kann man schnell übersehen. Ich finde, diese Auskünfte sind manchmal schwer zu lesen.
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Laut Mitteilung des Gerichtsvollziehers und dem Auskunftsersuchen beim Kraftfahrtbundesamt wurden mir 10 Kraftfahrzeuge zwischenzeitlich benannt (Marke, Zulassung, Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugklasse).
Ich würde gerne wissen wie ich an die Fahrzeuge in der Zwangsvollstreckung herankomme. Leider gibt es hierfür kein Feld (Abnahme Fahrzeugbrief, etc.) und ich habe mich schon durch viele Bücher gewälzt ohne richtig über die Vorgehensweise bezüglich der KFZ-Vollstreckung mehr zu erfahren.
Ich würde gerne wissen wie ich an die Fahrzeuge in der Zwangsvollstreckung herankomme. Leider gibt es hierfür kein Feld (Abnahme Fahrzeugbrief, etc.) und ich habe mich schon durch viele Bücher gewälzt ohne richtig über die Vorgehensweise bezüglich der KFZ-Vollstreckung mehr zu erfahren.
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Ich hoffe dir ist bekannt, das Halter nicht gleich Eigentümer ist? Das steht auf jeden Fahrzeugbrief drauf. halter ist der Kaufsvertragsunterzeichner. Du kannst sogar 10 Fahrzeuge auf dein 18 Jährigen Schulgänger schreiben, deswegen gehören sieiHm noch lange nicht.
- paralegal6
- ...ist hier unabkömmlich !
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M und 6 Stellen hört sich nach Mofa an?
Ob er Eigentümer ist bekommst du meine ich nur über eV raus?
Ob er Eigentümer ist bekommst du meine ich nur über eV raus?