Weitere ZV gg. GF Ltd.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#11

14.09.2015, 10:26

Gut. An der Ltd. und Co. KG hat der aber wahrscheinlich keine Rechte. Komplementärin der KG wird die Ltd. sein. Hast Du mal einen Handelsregisterauszug eingeholt?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#12

14.09.2015, 10:33

Ich habe erst mal die Überschrift geändert :roll:
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Nala
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 258
Registriert: 08.07.2008, 09:16
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: Stettten

#13

14.09.2015, 10:39

Ich habe alle Auskünfte die bei RA-Micro möglich sind, abgeklappert. Nur bei Bürgel würde ich fündig, und zwar mit der einen Adresse, die ich bereits habe (wo der GVZ aber niemand antraf). Mein Chef meinte, ich muss über England um an die Ltd. zu kommen. Ich weiß natürlich nicht, wie die KG richtig heißt. Eine Idee, wie ich das rausfinden kann? Dann könnte ich evt. den Geschäftsanteil der Ltd. an der KG pfänden. Oder?
Benutzeravatar
Sputnik85
liebenswerter Morgenmuffel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4870
Registriert: 04.08.2010, 15:34
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro

#14

14.09.2015, 10:44

Soenny hat geschrieben:Ich habe erst mal die Überschrift geändert :roll:
Danke :knutsch
:niveau
Deans Schrei Bild Pudding!!! Bild

Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

The devil whispered: "You can not withstand the storm". I answered: "I am the storm.."

Mit mir ist gut Kirschen essen. Und Schokolade. Und Gummibären. Und Steak. Und Pommes. Und Pizza. Und Kuchen. Und auf Wunsch auch Eis.
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#15

14.09.2015, 11:02

Mein Chef meinte, ich muss über England um an die Ltd. zu kommen.
Ich dachte, du hast einen Titel gegen den GF persönlich, wie willst du dann gegen die Ltd. vollstrecken?
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17688
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#16

14.09.2015, 11:25

An die Ltd. wirst Du nicht rankommen. Die hat ihren Sitz in England (da muss sie ihren Sitz haben, sonst ist diese Gesellschaftsform nicht zulässig). Die Geschäftsanteile an der Ltd. zu pfänden ist daher aussichtslos, weil das in England passieren müsste. Die Ltd. & Co. KG kann durchaus im Handelsregister eingetragen sein. Nur glaube ich nicht, dass Dein Schuldner Gesellschafter der KG ist. Nur dann, hast Du die Möglichkeit, die Geschäftsanteile an der KG zu pfänden.

Das ist wie bei der GmbH & CO. KG. Die KG wird vertreten durch den persönlich haftenden Komplementär. Bei einer GmbH & Co. KG ist das immer eine GmbH und bei der Ltd. & Co. KG entsprechend die Ltd. Die GmbH wird vertreten durch den Geschäftsführer, der nicht mit seinem Privatvermögen haftet und die Ltd. durch den Direktor, der ebenfalls nicht mit seinem Privatvermögen haftet.

Pfändbar bei Ansprüchen gegen Personen sind bei der GmbH z.B. Gesellschafteranteile, wenn der Schuldner Gesellschafter der GmbH ist. Genau so ist das auch bei der Ltd. Da aber die Ltd. ihren Sitz in England hat, müsstet Du in England pfänden. Nagel mich nicht fest, aber soweit ich weiß, ist England ein Problemland in der ZV. Erstens brauchst Du einen Kollegen in England, der das für Dich durchzieht und zum anderen (war zumindest früher so) gehen die Kosten der ZV zulasten des Gläubigers und sind nicht, wie hier in Deutschland, vom Schuldner zu erstatten. Aber wie gesagt...ist ewig her, dass ich mal mit England was zu tun hatte und ich hab keine Ahnung, wie das heute ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Benutzeravatar
Geniesserin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2513
Registriert: 07.02.2009, 17:59
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: eine Friedensstadt

#17

14.09.2015, 11:28

Nala hat geschrieben:Ich habe alle Auskünfte die bei RA-Micro möglich sind, abgeklappert. Nur bei Bürgel würde ich fündig, und zwar mit der einen Adresse, die ich bereits habe (wo der GVZ aber niemand antraf). Mein Chef meinte, ich muss über England um an die Ltd. zu kommen. Ich weiß natürlich nicht, wie die KG richtig heißt.
Häh? Ich denke, dort wurde schon die Vollstreckung versucht?
Nala hat geschrieben:Eine Idee, wie ich das rausfinden kann?
Vielleicht helfen Dir diese Adressen:
http://wck2.companieshouse.gov.uk//wcfr ... ompanyInfo

und natürlich

http://www.handelsregister.de
Nala hat geschrieben: Dann könnte ich evt. den Geschäftsanteil der Ltd. an der KG pfänden. Oder?
Wenn der Titel auf eine Privatperson handelt, kannst Du keine Geschäftsanteile der von ihm geführten Firma pfänden.



Ist Dir denn die Privatanschrift des Schuldners/der Privatperson bekannt? Oder war die Vollstreckung auch dort schon erfolglos?


Vielleicht wäre es hilfreich, wenn Du mal eine kurze Übersicht des bisherigen Verfahrens mit Musternamen gibst.

Für mich sieht es folgendermaßen aus:

Schuldner: Max Mustermann
dieser ist Geschäftsführer der Mustermann Ltd. welche wiederrum die p.h.G der Maxi Mustermann Ltd. & Co. KG ist.

Vollstreckt wurde unter der Anschrift der Maxi Mustermann Ltd. & Co. KG, dort wurde der GF aber nie angetroffen.


@Soenny: Danke fürs ändern.
Leben und leben lassen - Irren ist schließlich menschlich
tiko73

#18

14.09.2015, 11:30

Wenn der SU der Privatmann ist vielleicht dessen Lohn bei der Ltd. &Co. KG pfänden?

Gesendet von meinem GT-I8190 mit Tapatalk
Pitt
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3309
Registriert: 12.07.2012, 10:15
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)

#19

14.09.2015, 13:42

Falls es sich bei dem Schuldner tatsächlich um eine Privatperson handelt: Sitzt der evtl. gerade sein Insolvenzverfahren in England ab?
Antworten