Weitere ZV gg. GF Ltd.

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Nala
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#1

14.09.2015, 09:28

Hallo Ihr Lieben,

ich bräuchte einen Rat. Wir haben einen Schuldner, der anscheinend nie anzutreffen ist. Der GV hat schon 2013 und 2014 versucht, den SCH in seinen Geschäftsräumen zu finden. Leider immer leer oder nur ein Angestellter, der keine Anhnung von nichts hat. Jetzt habe ich im Internet was gefunden: Der SCH hat diese Geschäftsräume noch und zuletzt im Juni 2015 wurde eine Beurteilung eines Kunden eingetragen. Also muss er von dort arbeiten. Meine ZV sind bisher immer ins Leere gegangen. Auch Supercheck-Anfragen ergaben nichts. Was meint Ihr, könnte ich jetzt machen, da die Firma ja anscheinend von den uns bekannten Andressen ja arbeitet. Es ist eine Ltd. & Co. KG.

Vielen Dank
Nala
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#2

14.09.2015, 09:35

Meine Meinung ist, dass eine aussagekräftigere Überschrift von Vorteil wäre ;)
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#3

14.09.2015, 09:36

Ich würde versuchen, die Privatanschrift des GF zu ermitteln und dort die Vollstreckung bzw. Abnahme der Vermögensauskunft für die Firma versuchen. Dies muss ja nicht zwingend in den Geschäftsräumen erfolgen.

Btw: Die Überschrift ist nicht sehr aussagekräftig..
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#4

14.09.2015, 09:42

Der Schuldner lebt anscheinend in England
???
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#5

14.09.2015, 09:45

Nala hat geschrieben:Der Schuldner lebt anscheinend in England
???
Woraus entnimmst Du das? Dem Ltd.?
Und was hattest Du dann erwartet, könnte der GVZ in D tun?
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#6

14.09.2015, 09:49

Zunächst bin ich auch der Meinung, dass Du die Überschrift ändern könntest. z.B. in Vollstreckung gegen Ltd. & Co. KG o.ä.

Dann ist das eine Rechtsform, die genau wie die Ltd. nur Ärger mit sich bringt. Ist die Forderung nicht hoch genug, um Drittauskünfte einzuholen? Dann würde ich über das Bundesamt für Steuern versuchen, die Bankverbindung in Erfahrung zu bringen (wenn Du die nichts hast).
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#7

14.09.2015, 09:52

Als uns die neue Adresse (laut Supercheck) vorlag, haben wir den GVZ dort hingeschickt. Er teilte uns mit, dass der Schuldner an dieser Adresse nur seine bereits aufgegebene Firma hat, er selbst aber in England lebt. Mir gehts jetzt nur drumm, ob ich von der Ltd. überhaupt was pfänden kann. Die Ltd. soll eine Spedition sein. Kann ich ihm z. B. die Fahrzeuge pfänden? Oder seine Ltd.-Anteile?
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#8

14.09.2015, 10:08

Gegen wen hast Du denn den Titel??? Jetzt wird's leicht verwirrend. Ist der Titel gegen den Geschäftsführer persönlich?
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#9

14.09.2015, 10:08

Seine Ltd.-Anteile? Wessen?
Ich verstehe gerade nicht, wer eigentlich Schuldner ist. Ist es die Ltd. und Co. KG?
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#10

14.09.2015, 10:21

Der Titel lautet auf den Schuldner persönlich. Ihm gehört die Ltd. Er ist nicht auffindbar und die Ltd. scheint es zu geben.
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