Abnahme VA ohne vorherige Zwangsvollstreckung?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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refaworld
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#1

10.09.2015, 11:43

Hallo wir haben gegen eine Schuldnerin 2011 vollstreckt und damals noch eidesstattliche Versicherung abgenommen. So jetzt wollen wir mal wieder vollstrecken. Wir wissen jetzt auc wo Schuldnerin wohnt, da diese damals andauernd verzog. So mein Chef will jetzt wissen ob ich nur die Vermögensauskunft abnehmen lassen kann ohne vorherige Zwangsvollstreckung? Damit wir von der Schuldneirn mal wieder ein paar "Informationen" haben wie z. b. Bankkonto.

Ich bin etwas überfragt mit den ganzen Gesetzestexten! :-?

Danke schon mal. Habe auch schon viel nachgelesen.
refaworld
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#2

10.09.2015, 11:43

Zusatz: Ich habe immer Zwangsvollstreckugnsauftrag vorher gemacht. Hätte ich mir das sparen können?
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#3

10.09.2015, 11:55

Ja, Du kannst jetzt die VA abnehmen lassen ohne vorherige Zwangsvollstreckung, § 802c ZPO.
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#4

10.09.2015, 11:57

refaworld hat geschrieben:Zusatz: Ich habe immer Zwangsvollstreckugnsauftrag vorher gemacht. Hätte ich mir das sparen können?
Vor der Reform ging es nicht anders. Da musste man erst einen ZV-Auftrag machen, bevor man die EV abnehmen lassen konnte.
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#5

10.09.2015, 12:00

Schreiben ich da nur rein

... beantrage ich die Abnahme der Vermögensauskunft und füge Titel und Foko bei?

Der Gerihtsvollzieher gehet dann hin und fordert nochmal zur Zahlung auf und dann Abnahme VA oder wie läuft das? hat das schon jemand gemacht?
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#6

10.09.2015, 12:55

Ich arbeite mit dem Formular der Gerichtsvollzieher, hier im Forum gibt es auch einen Sammelthread dazu: http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... 63788.html

Ich mach das nur noch so, ohne vorherige ZV, da diese meistens nichts bringt und unnötig Geld kostet.
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#7

10.09.2015, 14:00

Schreibst du da einfch nur rein "beantrage ich die Abnahme der Vermögensauskunft" als Antrag? Und fügst dsa Foko dabei?
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