Vollstreckung Auskunft trotz Insolvenzverfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Kanzlei Gern
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#1

02.09.2015, 17:01

Hallo zusammen,

wir haben hier was, was ich noch nie gemacht habe.

Also es geht um eine Vollstreckung einer Auskunft obwohl gegen den Schuldner das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Beschluss wegen Zwangsgeld bzw. Zwangshaft wurde bereits erlassen (ist aber sehr aktuell 06.08.2015). Jetzt meine Frage, muss ich hier erst eine vollstreckbare Ausfertigung beantragen, weil ja vom Schuldner hiergegen Rechtsmittel eingelegt werden kann und meine zweite Frage, wie verfahre ich dann weiter? Vielen Dank schon einmal und noch einen schönen Feierabend.
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Liesel
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#2

02.09.2015, 17:54

Du benötigst eine vollstreckbare Ausfertigung mit Zustellnachweis und kannst dann trotz Inso-Verfahren vollstrecken.
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#3

02.09.2015, 21:14

Danke für die schnelle Antwort. Und was muss ich dann bei der Vollstreckung beachten? Gibt es da einen Musterantrag?
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Laska
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#4

02.09.2015, 21:33

Hallo,

vielleicht hilft der Link weiter: http://www.iww.de/ve/archiv/vollstrecku ... ung-f42137

Viel Erfolg! :-)
Liebe Grüße

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#5

03.09.2015, 08:03

Danke für den Link, den werde ich mir gleich anschauen, ist da auch bedacht, dass der Schuldner insolvent ist? Schönen Tag noch
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#6

08.09.2015, 17:21

Hallo noch einmal zusammen,

ich habe mir den Link jetzt durchgelesen, komplett verstehe ich ihn leider nicht (ZV ist nicht so mein Lieblingsgebiet :-()
So jetzt meine Frage, da ich ja jetzt schon weiß, dass die Beitreibung des Zwangsgeldes nichts bringt, da der Schuldner ja insolvent ist, kann ich da sofot den Antrag auf Ersatzzwangshaft stellen? Also in dem Link den Antrag auf Erlass eines Haftbefehls? Habe hier zwei Akten gegen denselben Schuldner liegen und komme leider nicht weiter. Vielen Dank schon einmal und noch einen schönen Abend
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#7

08.09.2015, 18:47

Hallo,

meine Kollegin hatte vor ein paar Tagen auch sowas ähnliches... sie hat jetzt HB und gleichzeitige Vollstreckung dessen beantragt. ;)
Liebe Grüße

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#8

09.09.2015, 08:52

Okay, das hört sich sinnvoll an. Und dann als Muster so geschrieben wie bei dem Link oder? VG
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#9

09.09.2015, 09:19

M.E. muss trotz laufender Inso erst ein Vollstreckungsversuch erfolgen. Im Zwangsgeldbeschluss wird ausgeführt "....und wenn dieses nicht beigetrieben werden kann....". Wie hoch wurde das Zwangsgeld festgesetzt?
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#10

09.09.2015, 09:47

Einmal auf 4.000,00 € und einmal auf 2.000,00 €

Du meinst erst ganz normal Vollstreckung versuchen wg. Zwangsgeld?
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