Antrag auf VB nach Rücknahe des Widerspruchs im Verfahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Tatjana H.
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#11

28.08.2015, 11:25

Danke für die Tipps.

Ich probier das jetzt wie Anahid es vorgeschlagen hat und dann schauen wir weiter :)

Aber ich werde euch auf jeden Fall informieren :)
Tatjana

218 etwaige Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und gehören zu meinem großartigen Plan die Weltherrschaft an mich zu reißen 81

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Loki
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#12

28.08.2015, 12:06

Du musst die Kosten für das Streitige Verfahren mit in den VB-Antrag aufnehmen.
http://www.foreno.de/inkasso-und-mahnve ... 33p1389633
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Laska
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#13

28.08.2015, 12:36

Die Frist für den Antrag auf VB endet 6 Monate nach Zustellung des MB´s. ;)

Aber... keine Ahnung wo das steht. :kopfkratz
Liebe Grüße

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Anahid
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#14

28.08.2015, 12:41

Ohne das jetzt weiter zu prüfen, kann das aber nicht dann der Fall sein, wenn der Antragsgegner Widerspruch einlegt und ein streitiges Verfahren vorliegt. Denn auf die Dauer des Verfahrens habe ich keinen Einfluss. Wenn der dann nach x Monaten den Widerspruch zurückzieht, kann es wohl kaum sein, dass ich denselben Anspruch nochmals durch ein neues Verfahren geltend machen muss, was ja der Fall wäre, wenn ich keinen VB mehr beantragen kann. Vor allem besteht ja auch die Möglichkeit, dass zwischenzeitlich sogar schon Verjährung bzgl. des damals geltend gemachten Anspruchs eingetreten ist.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#15

28.08.2015, 12:47

http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__701.html

Das dürfte auch für die Rücknahme des Widerspruchs gelten.

Aber hier war der Sachverhalt etwas anders, denn es wurde das Ruhen des Verfahrens angeordnet. Es kann sein, dass dadurch die Frist unterbrochen ist.
Liebe Grüße

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#16

28.08.2015, 12:50

Gesetze sollte man immer ganz lesen. ;) Nicht böse gemeint. Aber: Der § 701 ZPO sagt eindeutig aus: "Ist Widerspruch nicht erhoben.....". Das haben wir hier aber. Von daher kann der § hier gar keine Anwendung finden.
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#17

28.08.2015, 12:56

Einen ähnlichen Fall hatte ich auch vor kurzem und musste fristwahrend den VB beim LG D´dorf (Streitgericht) beantragen.

Ich schaue aber nachher nochmal wo das steht. ;)
Liebe Grüße

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Maddien
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#18

28.08.2015, 13:00

Ich würde mal darauf tippen, dass die 6-monatige Frist nach Rücknahme des Widerspruchs weiterläuft:

OLG Nürnberg 1 U 846/13:
"Der Wortlaut des § 701 S. 1 ZPO trifft für den Fall des eingelegten und zurückgenommenen Widerspruchs keine Regelung. Höchstrichterlich ist die Frage, welche Auswirkung dies für den Lauf der 6-Monatsfrist hat - soweit ersichtlich - nicht geklärt. Die Kommentarliteratur geht aber nahezu einstimmig davon aus, dass die Frist durch den eingelegten Widerspruch gehemmt ist und erst nach dessen Rücknahme weiterläuft "
Damit wäre hier die Wirkung des Mahnbescheides dann doch längst entfallen.
läuft...
:huch
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#19

28.08.2015, 13:05

Danke Maddien... den Beschluss hatte ich auch gerade gefunden und wollte ihn hier verlinken. :lol:
Liebe Grüße

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#20

28.08.2015, 13:25

Danke Maddien, das macht auch Sinn. Bis zur Rücknahme des Widerspruchs ist gehemmt und dann läuft die Frist weiter. Bedeutet also, dass ab November 2014 die 6-Monats-Frist wieder weiterlief und damit, wie richtig festgestellt, jetzt abgelaufen ist, sodass VB nicht mehr beantragt werden kann. Damit wäre dann jetzt ein Haftungsfall in der Kanzlei gegeben, weil die Angelegenheit liegengelassen wurde. Na da kann man nur hoffen, dass die Forderung noch nicht verjährt ist und wenn doch, dass sie zumindest nicht hoch war.
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