Eine Frage habe ich noch: wie sieht so eine Auskunft den dann aus? Also was steht da drin (nur, dass eine Vermögensauskunft abgegeben wurde oder gibts die zu dem Preis dann schon dazu)?
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis = 27,- EURO !?!
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Nö, das war einmal. Bei der Auskunft, die ich letzte Woche eingeholt habe, stand nur noch "Eintragungsanordnung vom 14.11.2014", "Eintragungsanordnung vom 21.01.2015" usw. und nicht, ob Haftbefehl vorliegt o. ä., eine Abschrift der Vermögensauskunft bekommt Du nur, wenn Du dem GVZ einen Auftrag zur Abnahme der Vermögensauskunft erteilst.
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Mit der Auskunft kannst Du ehrlich gesagt rein gar nix anfangen. Eben das ist der Grund, warum alle nur gucken, ob da ein höherer Betrag als 4,50 € steht. So weiß man, dass bereits andere Gläubiger hinter dem Schuldner her sind (was ja auf jeden Fall ein erstes Indiz für Zahlungsunfähigkeit ist). Selbst wenn - wie bei Dir - 6 Eintragungen vorliegen würdest Du beim Öffnen nur Auskünfte erhalten, wie "Schuldner ist nicht erschienen" oder sonstiges. Eine Auskunft darüber, ob der Schuldner die Vermögensauskunft geleistet hat oder nicht, erhältst Du über das Vollstreckungsportal nicht (Weswegen das ja auch sowas von schwachsinnig ist. Waren halt wieder Theoretiker am Werk. ).Tripsdrille_2 hat geschrieben:Eine Frage habe ich noch: wie sieht so eine Auskunft den dann aus? Also was steht da drin (nur, dass eine Vermögensauskunft abgegeben wurde oder gibts die zu dem Preis dann schon dazu)?
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Vielen Dank für die bisherigen Antworten!
Wie wäre dann das kostengüsntigste weitere Vorgehen? Wir hätten zumindest gerne die Vermögensauskunft, sofern der Schuldner diese in den letzten zwei Jahren abgegeben hat. Kann man die direkt beantragen oder muss man erst den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme beauftragen und der schickt einem dann die bereits abgegebene Auskunft zu, falls der Schuldner diese schon abgegeben hat?
Wie wäre dann das kostengüsntigste weitere Vorgehen? Wir hätten zumindest gerne die Vermögensauskunft, sofern der Schuldner diese in den letzten zwei Jahren abgegeben hat. Kann man die direkt beantragen oder muss man erst den Gerichtsvollzieher mit der Abnahme beauftragen und der schickt einem dann die bereits abgegebene Auskunft zu, falls der Schuldner diese schon abgegeben hat?
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Es gibt keinen gesonderten Auftrag an den GVZ, nur das Vermögensverzeichnis zu übersenden. Wie Pitt schon schrieb - nur mit eigenem Abnahmeaufrag. Der Auftrag kostet dann idR aus unserer Erfahrung raus um die 65 €.
läuft...
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Ich muss jetzt noch einmal nachhaken ... Seid ihr sicher, dass ihr für die Auskunft nix zahlen müsst, wenn ihr einfach nicht auf den Bezahlen-Button klickt?
Ich meine, vor der Abfrage steht ja eindeutig drüber: "Jede Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ist kostenpflichtig".
Wie lange macht ihr das schon so? Die Frage ist ja auch, wann man die Rechnung für aktuelle Abfragen dann bekommen würde...
Ich meine, vor der Abfrage steht ja eindeutig drüber: "Jede Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis ist kostenpflichtig".
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Ja, da bin ich mir sicher, weil ich ja keine Auskunft erhalten habe. Die "Auskunft" erhalte ich ja erst, wenn ich den Bezahlen-Button drücke. Dann muss der Betrag sofort überwiesen werden und erst dann erscheinen die Eintragungen im Einzelnen.
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Also geht Zahlung auf Rechnung gar nicht mehr?
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Das ist angeblich möglich und beim für den Antragsteller zuständigen zentralen Vollstreckungsgericht zu beantragen. Haben wir getan - aber nie eine Antwort erhalten.
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Ich war damals bei der Registrierung in Elternzeit und finde in unseren Unterlagen jetzt gar nichts mehr, was damals bei der Anmeldung für Angaben von uns gemacht wurden
Für die ersten Abrufe haben wir ja auch eine Rechnung erhalten und jetzt soll das in Sofort-Überweisung geändert worden sein - für alle Nutzer? Mit welchem Bezahldienst arbeitet das Portal denn da zusammen?
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