Hallo ihr lieben,
ich hab mal ne schlichte aber dringende Frage... unter welchen Umständen bekommt man eine 2. Ausfertigung der eV vom Gericht?
Ausgangslage: wir haben einen eV-Beschluss bekommen und die Zustellung an den Antragsgegner per GV beauftragt. Im Nachhinein kam mein Chef dann an und meinte, nee, da hätten sich ja irgendwann zwischendurch im Zuge der Abmahnung mal Prozessbevollmächtigte bestellt, sodass wir wohl eigentlich an die hätten zustellen müssen. Ich als Sekretärin (ohne ReFa-Ausbildung) hab das nicht gewusst, wir haben bisher immer an den Gegner zugestellt, mein Chef hat's verschlampt. Nun hab ich mit dem GV telefoniert, der mit der Zustellung beauftragt war, der meinte, er wartet noch auf die Zustellurkunde der Post. Nächste Woche ist Cheffe in Urlaub, und dann wird's eng mit der Frist (er möchte per GV zustellen und nicht von Anwalt zu Anwalt mit EB).
Der GV sagte, wir könnten beim Gericht eine 2. Ausfertigung beantragen, mit dem Hinweis, dass sich zwischenzeitlich PB bestellt hätten, und wir nun an diese auch zustellen wollten, die 1. Ausfertigung aber noch in der Zustellung an den Antragsgegner ist. Geht das so einfach? Ich hab schon das ganze Internet durchforstet aber nix zum Thema gefunden. Vielleicht such ich auch falsch.
2. Ausfertigung Einstweilige Verfügung
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Warum beauftragst Du nicht den GV, der die EV eh schon da hat, auch an die Anwälte zuzustellen?
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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- Forenfachkraft
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Weil ich bis gestern nicht wusste, dass das geht.
Wir haben es jetzt aber genauso gemacht.
Wir haben es jetzt aber genauso gemacht.
Ich habe mir antrainiert, die Dinge gelassener zu sehen. Ich werfe meine Axt nun entspannt und schweigend.