Pfüb Erwerbsunfähigkeitsrente

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
Antworten
Elliot
Forenfachkraft
Beiträge: 117
Registriert: 20.09.2011, 09:26
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

#1

27.08.2015, 08:12

Hallo zusammen,

folgender Sachverhalt, Schuldner bezieht Grundsicherung in Höhe von 880 € zudem bekommt er Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 190€. Jetzt sagt mein Chef ich soll einen Pfüb über den pfändbaren Betrag der Erwerbsunfähigkeitsrente in Höhe von 139€ monatlich beantragen!

Wie mach ich das genau??? Welchen Anspruch nehm ich! Nehm ich als Drittschuldner nur die Rentenversicherung für diese Erwerbsunfähigkeitsrente??
Ich hoffe jemand kann mir helfen! :thx
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#2

27.08.2015, 08:23

Mhm. Grundsicherungs ist mW nicht pfändbar, die Erwerbsminderungsrente schon. Also Antrag nach 850e auf Zusammenrechnung und PfÜB an die Rentenversicherung. Selber hatte ich diese Konstellation aber auch noch nicht... Die Rentenversicherung ist in diesem Falle Dein einziger DS, ja.
läuft...
:huch
Elliot
Forenfachkraft
Beiträge: 117
Registriert: 20.09.2011, 09:26
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

#3

27.08.2015, 08:27

Dankeschön, und welchen Anspruch nehme ich??
Benutzeravatar
zmaus2003
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 501
Registriert: 29.09.2008, 15:08
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Dresden

#4

27.08.2015, 09:04

selbst nach Zusammenrechnung der Grundsicherung und der Erwerbsminderungsrente liegt der Schuldner mit 1.070,00 EUR unter dem pfändbaren Betrag nach § 850 c ZPO
Maddien
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 652
Registriert: 17.08.2015, 17:25
Beruf: Rechtsfachwirt
Software: RA Win 2000
Wohnort: Hamburg

#5

27.08.2015, 09:04

E - Versicherungsgesellschaften

An und für sich wäre bei einer Zusammenrechnung ja eine Pfändung beim "Hauptarbeitgeber" durchzuführen, wobei Du darlegen müsstest, was der Hauptarbeitgeber ist. Nun kann/darf das jobcenter/die ARGE nichts von der Sozialleistung abführen, weil unpfändbar.

Dir könnte 850b noch Probleme bereiten. Die Erwerbsminderungsrente ist nur bedingt pfändbar. Aus welchem Rechtsgrund resultiert Eure Forderung denn, kommt Ihr damit über "insbesondere nach der Art des beizutreibenden Anspruchs und der Höhe der Bezüge, die Pfändung der Billigkeit entspricht" hinweg? Und welche Höhe erreicht werden muss, damit Billigkeit gewährt wird... kA


Ggf. werdet Ihr Euch da noch streiten müssen ^^

*edit* @zmaus: Es könnte auch eine Unterhaltspfändung sein :)
läuft...
:huch
Elliot
Forenfachkraft
Beiträge: 117
Registriert: 20.09.2011, 09:26
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Nordrhein-Westfalen

#6

27.08.2015, 09:12

Nein ist kein Unterhalt, Rechtsgrund ist ungerechtfertigte Bereicherung.

Danke für eure schnelle Hilfe, hab' meinem Chef die Bedenken die ich auch hatte gesagt, aber er will es so, mal gucken
Benutzeravatar
OKK13401
Foreno-Inventar
Beiträge: 2718
Registriert: 19.01.2010, 16:09
Beruf: Verwaltungsbeamter
Software: Andere
Wohnort: Oberbayern

#7

28.08.2015, 08:25

Elliot hat geschrieben:, Rechtsgrund ist ungerechtfertigte Bereicherung.
Habt ihr darüber auch ein ordentliches Urteil, aus dem das eindeutig hervorgeht?

Wenn ja, Antrag auf § 850 f Abs. 2 ZPO
Viele Grüße vom Alex
HINWEIS: Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und keine verbindliche Rechtsberatung.
Antworten