Hier: ZV-Auftrag oder PfüB - was macht mehr Sinn?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Riverside
Die KatastroFee
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#11

25.08.2015, 13:05

PfüB ... Bank(en) und Finanzamt und bei Banken empfiehlt sich noch ein vorläufiges Zahlungsverbot .. da kommen die dann ganz fix in die Pötte.
Dracarys!

Nenn mir eine Farbe zwischen 1 und 10. Aber nicht Februar! Das ist kein Land!
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Janne
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#12

25.08.2015, 16:00

Gut, dann versuche ich jetzt mal mein Glück mit einem PfÜB :)
TipsyJersey
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#13

25.08.2015, 16:08

unter www.ckonto.de kann man prüfen, ob eine Bankverbindung noch gültig ist.
War bei uns auch immer zutreffend.
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Pepples
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#14

25.08.2015, 17:31

TipsyJersey hat geschrieben:unter http://www.ckonto.de kann man prüfen, ob eine Bankverbindung noch gültig ist.
War bei uns auch immer zutreffend.
Nein, man kann lediglich prüfen, ob die eingebenen Zahlen für ein Konto plausibel sind. Ob das Konto tatsächlich noch besteht, erfährt man da nicht. ;)
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