Hallo ihr Lieben!
Ich fasse mich mal kurz:
Ich habe einen Antrag auf Erlass eines PfÜB's gestellt. Dieser wurde mir nach erfolgter Zustellung zurückgesandt. Leider ohne Erfolg..
Jetzt werde ich eine Zwangsvollstreckung beantragen und hier meine Fragen:
- Muss ich die Kosten des PfÜB's in der Forderungsaufstellung weglassen?
- Wie rechne ich dem Mandanten gegenüber ab? 2x 0,3 Gebühr oder nur einmal?
Ich bin echt 'ne Null in ZV.
Vielleicht könnt ihr mir nebenbei auch gute Literatur zu diesem Thema anbieten? Ich will das wirklich können.. Habe es bisher nicht gemacht und hier in der neuen Kanzlei kommt das schon mal öfter vor..
Ich danke euch schon mal..
Liebe Grüße
SunShine
Erst PfÜB und jetzt ZV - ein, zwei, drei Fragen :-)
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Das sind zwei verschiedene Angelegenheiten und die Kosten für den PfÜB sind im GVZ Auftrag dann - unter Beifügung von Belegen - "kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung".
2x0,3
2x0,3
läuft...
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Supi, danke schön.
Jetzt sind die Kosten für den ZV Auftrag den ich gerade mache direkt in der Forderungsaufstellung mit aufgelistet. Ist das denn richtig?
Kann ich als Beleg dann die Schreiben nehmen, in denen ich aufgefordert werde zu zahlen (mit "gezahlt am xx.xx.xxxx" Stempel)?
Jetzt sind die Kosten für den ZV Auftrag den ich gerade mache direkt in der Forderungsaufstellung mit aufgelistet. Ist das denn richtig?
Kann ich als Beleg dann die Schreiben nehmen, in denen ich aufgefordert werde zu zahlen (mit "gezahlt am xx.xx.xxxx" Stempel)?
Das Buch "ZV für Anfänger" ist gut
Und ja, es ist richtig, dass die ZV-GEbühr drin ist. Als Belege fügst du den PÜ bei und sämtliche sonstigen Belege von möglichen vorherigen ZV-Versuchen.
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Ich habe mir angewöhnt, die erste Seite des erlassenen PfÜBs (damit das gerichtliche Aktenzeichen zu erkennen ist) und die Rechnung des GVZ über die Zustellkosten beizufügen. Bisher ist das immer ausreichend gewesen
Zur Literatur: Stöber! Der geht zwar auch sehr in die Tiefe, ist aber mE ziemlich unerlässlichen für ZV-Fragen
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läuft...
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Ihr seid spitze! Ich danke euch!