ich habe hier eine - für mich - ganz blöde Sache vorliegen und leider ist ZV nicht meine größte Stärke
![Pfeif-Smiley :pfeif](./images/smilies/pfeif.gif)
Unser Mdt. hat ein VU bekommen. Hiergegen haben wir Widerspruch eingelegt sowie einen Antrag auf einstweilige Einstellung der ZV gestellt. Es wurde sodann beschlossen, dass die ZV gegen Sicherheitsleistung einstweilen eingestellt wird.
So, ab hier war ich raus aus der Sache, da Chef und Mdt. das mit der Bürgschaft alleine geregelt haben und meine Info war, das alles geregelt ist.
Tja.....nun liegt dem Mdt. seit drei Wochen die Prozessbürgschaft vor, welche er uns heute mit dem ZV-Auftrag des GV übergeben hat.
Nun meine Frage:
Kann ich die laufende ZV mit der Bürgschaft ohne Probleme einstellen lassen?
Lieben Dank für Eure Antworten!