erneute Vermögensauskunft nach 2 Jahren

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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RAS
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#1

17.08.2015, 08:37

Hallo zusammen,

wie der Titel schon vermuten lässt, sind seit der letzten Vermögensauskunft des Schuldners 2 Jahre vergangen und jetzt möchte ich wieder aktiv werden. (Vertrete den Gläubiger, vollständigerweise erwähnt).

Gibt es für eine erneute Vermögensauskunft nach 2 Jahren Besonderheiten, die zu beachten wären?

Gibt es einen besonderen Antrag? Eventuell Muster?

Oder mache ich einen "normalen" Zwangsvollstreckungsauftrag wie beim ersten ZV-Versuch?


Bei meiner bisherigen Suche fand ich immer nur Ergebnisse für eine vorzeitige erneute Abgabe nach § § 802d ZPO.

Vielen Dank im Voraus,

ras
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Anahid
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#2

17.08.2015, 09:01

Seit der Reform beträgt die Frist halt 2 Jahre und nicht mehr 3 Jahre. Du stellst einen ganz normalen neuen Antrag auf Abgabe der Vermögensauskunft. Zu beachten gibt es da nichts. ;)
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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RAS
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#3

17.08.2015, 09:08

Danke für die Antwort

Wie sieht denn der "normale" Antrag aus?

Das ist ja irgendwie auch mein Problem, dass ich einen "normalen" Antrag dafür nicht finden konnte.

Oder muss ich wieder dieses ZV-Auftrags-PDF mit den vielen Seiten und Ankreuzkästchen bemühen?
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#4

17.08.2015, 10:10

Hast Du keine Anwaltssoftware? Ansonsten guck mal hier. Das ist ein normaler Antrag http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=& ... GJuVTtyIyg
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#5

17.08.2015, 10:30

nein, ich habe keine Anwalts-SW

dann nehme ich das Formular, danke
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