ZV gegen GmbH

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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Yasmina
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#1

16.08.2015, 22:21

Hallo,

hoffe, ihr könnt mir helfen. Wir vertreten eine GmbH. Urteil ist noch nicht zugestellt. Trotzdem ist das Konto der GmbH von der Gegenseite gepfändet qoe´worden (wahrscheinlich vorl. Zahlungsverbot). Die GmbH kann keine offene Rechnungen zahlen und Gehälter usw. Was kann man gegen die Kontopfändung machen?

Für eine schnelle Antwort wäre ich Euch sehr dankbar.

LG
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Soenny
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#2

17.08.2015, 06:22

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

foreno-grundlagen.php

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Sofern die Berufsangabe bereits vor der Softwareumstellung des Forums erfolgt ist, muss diese wiederholt werden. Die neue Software bringt geänderte Eingabefelder mit sich, so dass die Bezeichnung u.U. nicht im Kurzprofil sichtbar ist.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Yasmina
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#3

17.08.2015, 12:16

und jetzt :-) ?
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Loki
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#4

17.08.2015, 12:28

Hat die Mdt schon gezahlt? Wollt ihr überhaupt zahlen? Ist das Urteil vorläufig vollstreckbar?
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