Vorläufiges Zahlungsverbot nur mit Pfüb?
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- Foren-Azubi(ene)
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Wir hatten es auch schon, dass der Schuldner aufgrund unseres VZV gezahlt hat, so dass der Pfüb gar nicht mehr notwendig war.
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Klar, hatte wohl jeder schonmal. Dennoch ist es unsinnig ein VZV zu machen, wenn die eigentliche Pfändung überhaupt nicht beabsichtigt ist, sondern danach eh ein normaler Vollstreckungsauftrag gestellt werden soll.TipsyJersey hat geschrieben:Wir hatten es auch schon, dass der Schuldner aufgrund unseres VZV gezahlt hat, so dass der Pfüb gar nicht mehr notwendig war.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.