Vorläufiges Zahlungsverbot nur mit Pfüb?

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
TipsyJersey
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#11

12.08.2015, 12:20

Wir hatten es auch schon, dass der Schuldner aufgrund unseres VZV gezahlt hat, so dass der Pfüb gar nicht mehr notwendig war.
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Anahid
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#12

12.08.2015, 12:23

TipsyJersey hat geschrieben:Wir hatten es auch schon, dass der Schuldner aufgrund unseres VZV gezahlt hat, so dass der Pfüb gar nicht mehr notwendig war.
Klar, hatte wohl jeder schonmal. Dennoch ist es unsinnig ein VZV zu machen, wenn die eigentliche Pfändung überhaupt nicht beabsichtigt ist, sondern danach eh ein normaler Vollstreckungsauftrag gestellt werden soll.
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