Gewerbeauskunft

Hier können alle Themen rund um die Zwangsvollstreckung besprochen werden. ZV mit Auslandsbezug bitte in die entsprechende Extra-Rubrik posten.
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jennjenn87
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#1

06.08.2015, 14:12

Hallo Leute,

ich habe mal eine Frage:

Mein Chef meinte, ich solle in einer ZV-Sache eine Gewerberegisterauskunft einholen. Sowas hab ich noch nie gemacht und ich hab so beim ersten Belesen mitgenommen, dass nicht jeder eine Auskunft bekommt. Ich muss sicherlich plausibel darlegen, warum ich zu xxx eine Auskunft haben möchte. Wir haben eine titulierte Forderung. Und eigentlich auch die Anschrift. Der GVZ konnte die Gegenseite nur nicht antreffen, um die VA abzunehmen und hat uns die Unterlagen zurück geschickt.
Angeblich hat die Gegenseite ein Kosemetikladen, die Angaben finde ich auch in den Gelben Seiten. Nur, wenn ich versuche, die Nummern dort anzurufen, bekomme ich die Ansage, dass diese zur Zeit nicht vergeben sei. Deshalb meinte mein Chef, ich solle eine Gewerbeauskunft einholen/beantragen, um mal zu wissen, ob der Laden unter der Anschrift überhaupt noch existiert....
Kann mir jemand helfen?

Schonmal vielen Dank
=)
Grüßlis
Jenny
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katuscha
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#2

06.08.2015, 14:23

Du schreibst einfach die Stadt an und bittest um eine Gewerbeauskunft.

Wir schreiben das wie folgt:

"in einer Zivilrechtsangelegenheit bitten wir um Mitteilung, ob der Schuldner im Gewerberegister mit einem Gewerbe angemeldet ist. Für diesen Fall bitten wir weiterhin um Auskunft über die Art des Gewerbes und der Anschrift des Betriebssitzes. Folgende Daten hat der Schuldner angegeben:

Für die entstehenden Kosten übersenden Sie uns bitte eine Rechnung."

oder

"wir haben eine Forderung gegen die oben genannte Firma, die wir per Mahnverfahren geltend machen wollten. Zustellungen können jedoch nicht erfolgen. Wir bitten daher um Übersendung einer Gewerberegisterauskunft für die oben genannte Firma unter Angabe der Privatanschrift der Gewerbetreibenden.

Ein Verrechnungsscheck für die Verwaltungsgebühr über .... € ist beigefügt."
jennjenn87
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#3

06.08.2015, 15:44

Supi danke, nehm das als Anstoß =)
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alraune
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#4

06.08.2015, 16:25

RA-Micro hat eine Gewerbeamtsanfrage unter "Zwangsvollstreckung" -> Z22 "Sonstige Maßnahmen".
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